Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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Die SOG fordert, aufgrund der Schwierigkeiten der Stellenbesetzungen bei den Berufsoffizieren und -unteroffizieren die vermehrte Besetzung einzelner Stellen durch entsprechend ausgebildetes oder befähigtes sowie qualifiziertes Milizpersonal (temporär oder Teilzeit) in Betracht zu ziehen (analog Reservistensystem der Bundeswehr), damit genügend Berufspersonal für die „Ausbildungsfront“ gestellt werden kann. Ebenso sei der verstärkte Einbezug der Miliz in die Armeestabsteile zu nutzen. Für die Projektentwicklung seien dringend mehr Kapazitäten bereitzustellen, damit der Nachholbedarf bei der Rüstungsbeschaffung in vernünftiger Frist abgearbeitet werden könne (deutlich weniger als die suggerierten 20 Jahre, das heisst die Frist wird mindestens halbiert). Hingegen deute die Dichte der Weisungen darauf hin, dass in verschiedenen administrativen Verwaltungsbereichen noch ein erhebliches Stellenabbaupotenzial bestehe, welches noch nicht ausgeschöpft worden sei bzw. bisher bei jedem Reformschritt nicht analog dem Armeebestand reduziert worden sei. Die SOG fordert eine Überprüfung der Anzahl Verwaltungsstellen und deren Nutzen für das effiziente Funktionieren der militärischen Bereiche. Schliesslich müsse für das Berufspersonal ein Konzept für eine höhere berufliche Mobilität ausserhalb der Armee und innerhalb der Sicherheitsarchitektur angedacht werden wie beispielsweise im Rahmen des Zivilschutzes, auch in den Kantonen.

Für die GGstOf braucht es qualifiziertes Berufspersonal, um eine erstklassige Ausbildung "an der Front" sicherzustellen. Ausgewählte Verwaltungsstellen müssten aber durch Berufsmilitärs besetzt werden können, denn es gebe zahlreiche Bereiche, die auch durch sehr engagierte Milizkader nicht abgedeckt werden könnten. Dabei gehe es nicht um einen fragwürdigen Erhalt von Verwaltungsstellen.

Für transfair ist störend, dass das VBS zu den Auswirkungen auf das militärische und zivile Berufspersonal zu keiner Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Massnahmen in der Lage war. Dadurch wird eine Stellungnahme erschwert. Transfair erwartet, rechtzeitig über die Auswirkungen auf die einzelnen Berufskategorien informiert zu werden.

Der VdI wünscht sich, dass dem Monopolberuf des Instruktors wieder vermehrt Anerkennung und Wertschätzung entgegengebracht werde.

Auswirkungen auf die Kantone

Siebzehn Kantone (BE, LU, UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, SG, AG, TG, VS, GE) und die RK MZF beantragen, ein Kapitel in den erläuternden Bericht aufzunehmen, das die konkreten Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee auf die Kantone ausführlich beschreibt (wirtschaftliche und strukturelle Auswirkungen, Aufgaben der kantonalen Militärverwaltungen). Drei Kantone (ZG, GR, GE) fordern zudem, die Aufgaben der Kantone ins Militärgesetz aufzunehmen und die Kantone zu verpflichten, für den Vollzug aller Aufgaben eine kantonale Militärverwaltung zu bestimmen. Drei Kantone (ZH, AI, SG) gehen davon aus, dass die Kantone weiterhin im bisherigen Rahmen die Aufgaben im Bereich der Militärverwaltung behalten. JU erachtet den erläuternden Bericht im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen als nicht sehr ausführlich. JU verlangt, dass die Kantone immer in einen Teil der Verwaltung der im Kantonsgebiet wohnenden Miliztruppen eingebunden sind.

Neun Kantone (SZ, NW, GL, FR, BL, SH, AR, TG, VS) und die RK MZF erwarten, bei den Anpassungen des Verordnungsrechts rechtzeitig miteinbezogen und zur Stellungnahme eingeladen zu werden.

4.9 Mehrleistungen bei einem Ausgabenplafond von 5 Mrd. Fr.

Siebzehn Kantone (LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AI, TG, TI, VD, VS, GE) und die RK MZF beantragen einen Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken, damit das Leistungsprofil aus dem Armeebericht 2010 noch erfüllt werden könne. SZ sieht dabei diesen Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken lediglich als Zwischenlösung und sieht als Ziel einen Plafond von 5.5 Mrd. Franken. Die finanziellen Mittel seien künftig so zu bemessen, dass die verkleinerte Armee modernes Material zur Verfügung hat, die Truppen wieder flächendeckend vollständig ausgerüstet sind und die Armee mit diversen Standorten in strukturschwa-