Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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Die AUNS und PM erwarten vom Parlament, dass es seinen Mehrheitsbeschluss bezüglich Finanzen durchsetzt, d.h. der Ausgabenplafond habe mindestens fünf Milliarden Franken (plus Teuerung) zu betragen, einschliesslich Tiger-Teilersatz (TTE). Die Nachteile eines allfälligen Ausgabenplafond von 4,7 (mit TTE) bzw. von 4,4 Milliarden Franken (ohne TTE) seien aufzuzeigen. Die Finanzierung der Armee sei im MG grundsätzlich zu regeln. Es sei eine mehrjährige Finanzierung vorzusehen (zum Beispiel für vier Jahre), basierend auf einem einfachen Bundesbeschluss.

Für die AWM ist der von der Parlamentsmehrheit verlangte Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken das Minimum. Massgebende Milizverbände würden eine Erhöhung erwarten, allenfalls verbunden mit dem Mechanismus, den Plafond künftig an das Bruttoinlandprodukt zu knüpfen, beispielsweise mit einer Quote von 1 Prozent des BIP. Die Mehrleistungen bei der Erhöhung des Ausgabenplafond, wie er von National- und Ständerat deutlich verlangt wurde, sei im Bericht nur stiefmütterlich abgehandelt. Sollte der Berichtsansatz (4.7 Mrd. Fr.) entgegen den Erwartungen der AWM beibehalten werden, so müssten diese möglichen Mehrleistungen deutlicher und strukturierter dargelegt werden. Die AWM beantragt, eine Rechtsgrundlage für die mehrjährige Finanzierung der Armee, basierend auf einem einfachen Bundesbeschluss, zu schaffen.

CH fordert ein Armeebudget von mindestens 5 Mrd. Franken. Die im erläuternden Bericht aufgeführten Mehrleistungen bei einem Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken seien dringend zu erbringen.

Die LKMD fordert einen jährlichen Finanzrahmen von mindestens 5 Mrd. Franken, mit einer daraus resultierenden Planungssicherheit für die Armee.

Für PL ist die Summe von 5 Mrd. Franken das Minimum. Die WEA-Vorlage sei rein finanziell gesteuert und nehme nicht Rücksicht auf die wirklichen Bedürfnisse der Armee. Eine solche Methodik sei schlicht falsch und unverantwortlich. Die Flugzeugbeschaffung (Gripen) und der Erhalt der Patrouille Suisse seien ausserhalb des Budgets mit Sonderfinanzierungen zu bewerkstelligen.

Für PM kann die Vorlage zur WEA und Revision MG, sofern die Motion für einen Ausgabenplafond von fünf Milliarden Franken angenommen wird, keinesfalls Grundlage für die Zukunft unserer Armee sein. Es müsste eine revidierte, klar auf mindestens fünf Milliarden Franken ausgerichtete Botschaft / Gesetzesrevision ausgearbeitet werden. Die Angabe von konkreten Mehrleistungen oder Vergleiche von 4,7 mit fünf Milliarden Franken fehlten im erläuternden Bericht. Dadurch entstehe die Gefahr, dass bei fünf Milliarden Franken grundsätzlich alles gleich gemacht werde, wie in dieser Vorlage mit einem Kostenrahmen von 4,7 Milliarden Franken beschrieben wird - „einfach alles etwas besser“.

Der SFV und die SOG fordern eine Finanzierung von kurzfristig (2016 —2020) mindestens CHF 5 Mrd. Franken pro Jahr für die Armee und mittel- bis langfristig (ab 2020) von mindestens 1 Prozent des BIP, weil ohne die Erhöhung dieses Finanzplafond für die Verteidigung das Verhältnis von Betriebs- und Investitionskosten nicht in das betriebswirtschaftlich notwendige Gleichgewicht gebracht und die entstandenen Fähigkeits- und Ausrüstungslücken sowie die notwendige Modernisierung auf einem adäquaten Technologieniveau nicht sichergestellt werden können.

Der SFwV ist der festen Überzeugung, dass der Armee ein Budgetrahmen von jährlich mindestens fünf Milliarden Schweizer Franken zugesprochen werden muss. Im internationalen Vergleich wäre die Schweiz bei den Verteidigungsausgaben immer noch im unteren Segment angesiedelt. Damit die Armee eine seriöse Finanz- und vor allem Investitionsplanung vornehmen kann, würde der SFwV zudem begrüssen, wenn das Budget des VBS nicht jährlich neu verhandelt, sondern für die Dauer einer Legislatur festgesetzt würde.

Die SOG fordert, dass möglichst der gesamt Betrag von 300 Millionen der Stärkung und Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz zugeführt wird.

Für den VSWW erfordern die Armeeleistungen einen Finanzbedarf von jährlich mindestens 5 Mrd. Franken, wobei Betriebs-, Verwaltungs- und Personalkosten 3 Mrd. Franken nicht übersteigen sollten. Die seit 10 Jahren andauernde finanzielle Unterdotierung der Armee könne