Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/77: Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) sowie Änderung der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 18 Seiten

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CdC schreibt, dass wirtschaftliche und organisationelle Gründe gegen das Verfahren sprechen. Dieses verursache hohe Kosten und habe unnötige Arbeit mit vielen Fehlern mangels genügend Praxis zur Folge. Die Aufgabe sollte von den Kantonen wahrgenommen werden, welche bereits über die notwendige Ausrüstung verfügen. Zudem würden diese IDK sowieso nicht mehr lange in den Nachbarländern anerkannt.

4. Einzelne Revisionspunkte der Vorlage

4.1 Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

4.1.1 Art. 14c VAwG Anforderungen an die Wohnsitzgemeinde

AR stellt sich die Frage, ob diese Bestimmung systematisch am richtigen Ort ist. Zuerst sollte die Zuständigkeit, dann das Verfahren und am Schluss die Anforderungen an die Gemeinden festgehalten werden.

BS findet die Einführung des neuen Verfahrens sinnvoll, da mit der Revision des AwG entschieden wurde, weiterhin nichtbiometrische IDK zuzulassen. Dass der Bund Mindestanforderungen an Hard- und Software stellt, ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.

FR begrüsst, dass für die notwendige Infrastruktur bei den Gemeinden den heutigen Standards entsprechende Vorgaben gemacht werden und findet, dass die Kosten für die Gemeinden gering sind.

VD hält die Vorgaben für realistisch und unabdingbar, um eine korrekte Nutzung des neuen Verfahrens zu gewährleisten.

In Bezug auf Abs. 3 schreiben SSV und VSED, dass - wie richtig ausgeführt - die Verantwortung für die von den Gemeinden bearbeiteten Daten nicht durch den Bund oder die Kantone übernommen werden kann. Deshalb sollte Abs. 3 wie folgt formuliert werden:

"Die Wohnsitzgemeinde ist für die Datenbearbeitung verantwortlich. Die Löschung richtet sich nach den kantonalen bzw. kommunalen Vorschriften."

4.1.2 Art. 14d VAwG Antrag

BS hält es für angebracht, dass es den Gemeinden überlassen wird, mit welcher Methode (gescannte oder vor Ort erstellte Fotos) die Fotografien ins System integriert werden. Mit

Revision Ausweisverordnungen – Ergebnisbericht Anhörung