Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/77: Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) sowie Änderung der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 18 Seiten

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4.2. Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

4.2.1 Art. 4a V-EJPD Allianzname

GR lehnt die Regelung des Allianznamens ab. In Zukunft sollen in Pass und ID nur noch amtliche Namen möglich sein. Der Allianzname verursacht in der Praxis immer wieder Probleme, insbesondere beim Reisen, wenn Ausweis und Flugticket nicht auf den gleichen Namen ausgestellt sind. Auch SG spricht sich mit den folgenden Argumenten gegen die Neuregelung aus: Der Allianzname ist kein amtlicher Name und demzufolge auch nicht in den Zivilstandsregistern eingetragen. Die ausführlich beschriebenen Möglichkeiten der Eintragung im Pass und auf der lDK wird die bereits bestehende Rechtsunsicherheit bei der Unterscheidung des amtlichen Namens vom Allianznamen noch verstärken. Die unterschiedliche Namensführung im Personenstandsregister Infostar und bei Pass und IDK schafft Verwirrung, weckt Unverständnis und erschwert zudem die Arbeit der die Personendaten bzw. die Identität abklärenden Organe.

SGV, SSV und VSED möchten auf den Allianznamen in offiziellen Schweizer Aus-

weischriften verzichten, da dieser nicht in Infostar eingetragen ist. Aus kundendienstlicher Sicht wäre sonst nichts gegen die bisherige Praxis einzuwenden.

Der SVZ gibt zu bedenken, dass der Allianzname im Ausland völlig unbekannt ist und dass deshalb bei der Verwendung Verwirrung herrschen kann und schlägt deshalb folgende Formulierung vor: "Der Allianzname darf weder im Pass noch auf der Identitätskarte im maschinenlesbaren Teil erscheinen, sondern nur als amtliche Ergänzung im Pass."

LU begrüsst die Möglichkeit des Eintrags des Allianznamens, sieht aber Probleme bei der Überprüfung, wenn andere als in Infostar einsehbare Namen möglich sind. Eine Erweiterung der Einsicht in Infostar für ausstellende Behörden wäre sinnvoll.

NW begrüsst die klare, eindeutige Regelung.

Für VD ist die Regelung der sozialen Realität angemessen und gerechtfertigt. VD weist auf ein nicht korrektes Beispiel in den Erläuterungen hin.

Revision Ausweisverordnungen – Ergebnisbericht Anhörung