Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/77: Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) sowie Änderung der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 18 Seiten

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Blick auf den Datenschutz ist es auch richtig, dass die mit dem NAVIG-Client aufgenommenen Daten nach einer bestimmten Frist gelöscht werden und nur noch im System ISA zur Verfügung stehen.

GE findet es nicht richtig, dass die Gemeinde entscheiden kann, ob Fotos vor Ort gemacht werden oder mitgebracht werden müssen. Dieser Entscheid sollte dem Kanton vorbehalten bleiben, um eine einheitliche Regelung innerkantonal zu gewährleisten.

SG weist darauf hin, dass nicht geregelt ist, dass die Grösse angegeben werden muss.

SGV, SSV und VSED schlagen folgende Formulierung von Abs. 3 vor: “Die Wohnsitzgemeinde füllt den elektronischen Antrag gestützt auf die Angaben der Einwohnerregister vollständig und richtig aus. Sie ergänzt den Antrag mit der Angabe der Grösse (in cm) und mit einer Fotografie der antragstellenden Person.“ Begründet wird dieser Vorschlag damit, dass nicht alle Daten, die aus Einwohnerregistern stammen, einen Bezug zu Infostar haben. Alle drei betonen, dass die Möglichkeit der Übernahme der Daten mit Standard eCH-0156 sehr begrüsst wird.

AVPCH macht darauf aufmerksam, dass die Einwohnerkontrollen keinen Zugriff auf Infostar haben und dass dieser Zugriff möglichst rasch geschaffen werden soll. Zudem müssten die Gemeinden während 60 Tagen auf die Antragsdaten in ISA Web zugreifen können, um die Abrechnung zu kontrollieren. Weiter soll die Verpflichtung aufgehoben werden, eine Kopie des Heimatscheines bzw. Familienbüchleins dem Antrag anfügen zu müssen.

4.1.3 Art. 14e VAwG Prüfung Antrag und Ausstellung

AG und BL schlagen in Abs. 2 die Präzisierung vor, dass Anträge an Gemeinden zur Überarbeitung elektronisch zurückgesandt werden.

BS hält es für denkbar, dass die Anträge von den Gemeinden - unter Auslassung des Passbüros - direkt an den Produktionsbetrieb übermittelt werden könnten. Voraussetzung wäre jedoch die Gewährleistung der Datenqualität durch die Gemeinden. Da kleine Gemeinden das Verfahren nur selten anwenden werden, hält BS eine Qualitätskontrolle durch die kantonalen Passbüros für gerechtfertigt. Dadurch ist auch sichergestellt, dass schweizweit die gleichen Qualitätsstandards Anwendung finden.

Revision Ausweisverordnungen – Ergebnisbericht Anhörung