Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/77: Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) sowie Änderung der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
AR betont, dass sich die Umstellung des Antragsprozesses mit der Informatikstrategie des Kantons deckt und dass das neue Verfahren effizienter und weniger fehleranfällig ist. Auch die Gemeinden hätten Vorteile, da bereits in den Einwohnerregistern vorhandene Daten direkt elektronisch übernommen werden können. Zudem wird als Vorteil betrachtet, dass die Gemeinden in Zukunft entscheiden können, ob die antragstellende Person ein Foto mitbringen muss oder dieses vor Ort gemacht wird. Mit dem neuen Verfahren können dank der elektronischen Übermittlung ein Arbeitstag und die Frankaturgebühren eingespart werden.
GE begrüsst, dass ein neues elektronisches Verfahren den Zugang zur IDK für Bürgerinnen und Bürger erleichtert; bei der Passausstellung sei dies schon der Fall.
JU hat 2010 das Antragsverfahren zentralisiert und damit gute Erfahrungen gemacht. Es gibt keinen Grund, mit dem neuen Verfahren diesen Entscheid rückgängig zu machen, da dies nur zur Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger und zu neuen Investitionen führen würde.
LU ging 2009 von einer zweijährigen Übergangsfrist aus und hat deshalb mit Einführung des E-Passes 2010 auch das Verfahren für IDK zentralisiert. Dieser Entscheid hat sich nach dreieinhalb jähriger Erfahrung für alle Beteiligten bewährt. LU hält das System ISA-NAVIG für zeitgemässer und praktikabler als das Papierverfahren. In LU ist noch ein parlamentarischer Vorstoss hängig, der fordert, IDK-Anträge bei den Gemeinden wieder zuzulassen. Im Hinblick auf ein eventuelles Angebot von verschiedenen Modellen von IDK weist LU darauf hin, dass dies Risiken und Nachteile mit sich bringt. Diese Erfahrung hat man gemacht, als sowohl Pass 03 und Pass 06 ausgestellt wurden. LU betont zudem,
dass dank Infostar die Datenqualität deutlich gesteigert wurde, da die Einwohnerkontrollen oft Rufnamen statt amtlichen Vornamen aufgeführt haben. Es wäre von grossem Vorteil, wenn weitere Informationen in Infostar verwaltet würden (Vormundschaft, Beistandschaft etc.).
OW hat 2012 das Antragsverfahren für IDK und Pass vereinheitlicht und zentralisiert. Dies hat sich bewährt, und das neue Verfahren wird deshalb nicht zum Einsatz kommen.
Revision Ausweisverordnungen – Ergebnisbericht Anhörung