Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/77: Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) sowie Änderung der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
den die Kosten nach dem gleichen Verteilschlüssel übertragen, mit dem auch die Gebühren aufgeteilt werden."
SGV und SSV begrüssen die Ablösung des alten Verfahrens. Nicht einverstanden sind sie mit der absoluten Formulierung, dass die Wohnsitzgemeinden die Kosten für die benötigte Hardware und die Installation der Applikation NAVIG übernehmen müssen. Der SGV schlägt die gleiche Neuformulierung wie der SAB vor (s. oben). Der SSV stellt den Antrag, Art. 14c Abs. 2 VAwG wie folgt zu formulieren: "Der Kanton übernimmt die Kosten für die benötigte Hardware und die Installation der Applikation ISA-NAVIG in den Wohnsitzgemeinden (mindestens eine Installation je angefangene 10'000 Einwohner/-innen). Er kann den Gemeinden die Kosten nach dem gleichen Verteilschlüssel übertragen, mit dem auch die Gebühren aufgeteilt werden."
SSV und VSED stellen die grundsätzliche Frage, inwieweit es mit NAVIG noch nötig ist, dass die Anträge von den Gemeinden den Kantonen zugestellt werden müssen. Allfällige Prüfarbeiten könnten auch vom Bund vorgenommen werden. Beide betonen aber, dass die dafür notwendige Anpassung des AwG nicht Bestandteil dieser Anhörung ist.
Der VSED begrüsst im Grundsatz die Ablösung des Verfahrens. Die vorgestellte Lösung macht einen bedienungsfreundlichen Eindruck. Wie der SGV und der SSV ist der VSED nicht einverstanden mit der absoluten Formulierung bezüglich Kostenübernahme. Er weist darauf hin, dass die Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden sehr unterschiedlich ist (im Kanton SG erhalten die Gemeinden per 1. Januar 2014 keinen Anteil mehr).
Eine Zusammenstellung von 10 Kantonen zeigt die Unterschiede. Der Deckungsgrad für die Gemeinde ist in vielen Kantonen erwiesenermassen zu tief. Deshalb schlägt der VSED die gleichlautende Formulierung von Art. 14c Abs. 2 vor, wie der SSV (vgl. oben). Die Lösung stellt sicher, dass die Kosten dort getragen werden, wo auch die Einnahmen anfallen.
Der VKP ist mit der Vorlage einverstanden und bedankt sich für die enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung des neuen Antragsverfahrens. Er wird auch zukünftig gerne mit dem Bund an diesem Projekt weiterarbeiten.
Revision Ausweisverordnungen – Ergebnisbericht Anhörung