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Vernehmlassung 2013/78: Verordnung gegen die Abzockerei · 12 Seiten
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Verordnung gegen die Abzockerei Vorentwurf
3. Abschnitt: Verwaltungsrat
Art. 3 Wahl und Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates
(Art. 710 OR)
1 Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates einzeln.
2 Die Amtsdauer endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Art. 4 Wahl und Amtsdauer des Verwaltungsratspräsidenten
(Art. 712 OR)
1 Die Generalversammlung wählt den Präsidenten des Verwaltungsrates und allfällige Stellvertreter.
2 Die Amtsdauer endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.
3 Die Generalversammlung ist berechtigt, den Präsidenten des Verwaltungsrates und allfällige Stellvertreter abzuberufen.
Art. 5 Unübertragbare Aufgabe
(Art. 716a Abs. 1 OR)
Der Verwaltungsrat hat die unübertragbare und unentziehbare Aufgabe, den Vergütungsbericht zu erstellen.
Art. 6 Übertragung der Geschäftsführung
(Art. 716b Abs. 1 OR)
Die Statuten können den Verwaltungsrat ermächtigen, die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder zum Teil an einzelne Mitglieder oder an andere natürliche Personen zu übertragen.
4. Abschnitt: Vergütungsausschuss
(Art. 716a Abs. 2 OR)
Art. 7
1 Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Vergütungsausschusses einzeln.
2 Wählbar sind nur Mitglieder des Verwaltungsrates.
3 Die Amtsdauer endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.
4 Die Statuten bestimmen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses.