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Vernehmlassung 2013/78: Verordnung gegen die Abzockerei · 12 Seiten

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Verordnung gegen die Abzockerei Vorentwurf

3. Abschnitt: Verwaltungsrat

Art. 3 Wahl und Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates

(Art. 710 OR)

1 Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates einzeln.

2 Die Amtsdauer endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.

Art. 4 Wahl und Amtsdauer des Verwaltungsratspräsidenten

(Art. 712 OR)

1 Die Generalversammlung wählt den Präsidenten des Verwaltungsrates und allfällige Stellvertreter.

2 Die Amtsdauer endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.

3 Die Generalversammlung ist berechtigt, den Präsidenten des Verwaltungsrates und allfällige Stellvertreter abzuberufen.

Art. 5 Unübertragbare Aufgabe

(Art. 716a Abs. 1 OR)

Der Verwaltungsrat hat die unübertragbare und unentziehbare Aufgabe, den Vergütungsbericht zu erstellen.

Art. 6 Übertragung der Geschäftsführung

(Art. 716b Abs. 1 OR)

Die Statuten können den Verwaltungsrat ermächtigen, die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder zum Teil an einzelne Mitglieder oder an andere natürliche Personen zu übertragen.

4. Abschnitt: Vergütungsausschuss

(Art. 716a Abs. 2 OR)

Art. 7

1 Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Vergütungsausschusses einzeln.

2 Wählbar sind nur Mitglieder des Verwaltungsrates.

3 Die Amtsdauer endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.

4 Die Statuten bestimmen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses.