Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/85: Änderung des Steueramtshilfegesetzes: Durchführung einer verkürzten Vernehmlassung · 16 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes
(SR 351.1) nicht nur der betroffenen Person, sondern auch dem Bundesamt zu. Das BVGer regt an zu überlegen, ob eine entsprechende Bestimmung zur Wahrung des "richtigen Rechts" in das StAhiG aufzunehmen und eine Bundesbehörde, beispielsweise das Bundesamt für Justiz, mit dieser Aufgabe zu betrauen wäre.
f) Aufgrund der neuen Art. 7 Bst. c und 21a erwartet das BVGer markant mehr Beschwer-
den, die eine Erhöhung der Gerichtsschreiberstellen, allenfalls auch der Richterstellen in der betroffenen Abteilung erfordern werden.
g) LU erwartet, dass die Umsetzung der Vorlage möglichst ohne zusätzliche personelle und
finanzielle Ressourcen bei den Kantonen erfolgt.
h) SO fordert rechtliche Massnahmen zur Unterbindung des primären Handels mit gestoh-
lenen Daten, was die Revision gerade nicht erreiche.
i) VSPB und VSKB erinnern daran, dass der die Schweiz betreffende Bericht des Global
Forum zu Phase 1 bereits im Juni 2011, d. h. mehr als zwei Jahre vor der gegenwärtigen Vernehmlassung und fast 16 Monate vor Verabschiedung des StAhiG durch das Parlament am 28. September 2012, veröffentlicht worden ist. Er hätte bereits bei der Ausarbeitung des StAhiG berücksichtigt werden können. Wenngleich die Kantonalbanken den Handlungsbedarf anerkennen, äussern sie Vorbehalte gegenüber den im Revisonsentwurf vorgeschlagenen und vorschnellen Änderungsvorschlägen.
j) SO und SZ merken an, wenn sich bereits ein halbes Jahr nach Inkrafttreten eines Geset-
zes in keineswegs nebensächlichen Fragen Revisionsbedarf ergebe, stelle dies dem Gesetzgeber kein besonders gutes Zeugnis aus. Es entstehe der störende Eindruck, dass die mit der Revision einzuführenden Neuerungen einer umfassenden innerstaatlichen Diskussion entzogen werden sollten. Wer auf die Ausführungen der Botschaft zum StAhiG vertraut habe, dass mit dem Gesetz Rechtssicherheit u. a. hinsichtlich des
Rechtsschutzes und des Verfahrens erreicht werde, werde mit der aufgegleisten Revision jedenfalls enttäuscht. Dass die Revision zusätzlich im Eiltempo durchgeführt werden solle, wirke aus Bürgersicht ebenfalls nicht vertrauensbildend. In diese Richtung argumentieren auch VSUD und AUNS. TI hält dafür, dass bei den in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen und den Finanzdienstleistern Rechtsunsicherheit entstehe, wenn Gesetzesrevisionen ins Auge gefasst würden, sobald internationaler Druck auf die Schweiz ausgeübt werde. Dies erfülle TI als drittgrössten Finanzplatz der Schweiz mit Sorge, und zwar auch deshalb, weil das DBA mit Italien noch neu ausgehandelt werden müsse.
k) JU anerkennt die Notwendigkeit der vorliegenden Revision. Gleichzeitig fordert der Kan-
ton, dass von den Partnerstaaten systematisch Reziprozität verlangt wird.
l) Nach Auffassung der VSUD sollte die Schweiz, statt dem Druck von aussen nach-
zugeben, alles daran setzen, dass die Spielregeln der OECD bei allen Staaten durchgesetzt werden. VSV und VSUD betonen, dass der heutige OECD-Standard von wichtigen OECD-Staaten wie den USA und Grossbritannien bei weitem nicht erfüllt wird. Dessen ungeachtet hätten beide Staaten die Länderexamen durch das Global Forum bestanden. Solange die Spiesse derart ungleich seien, habe die Schweiz allen Grund, sich weiteren Neuerungen im Bereich der Amtshilfe zu verweigern.
m) Die AFBS wünscht, dass die zuständigen Schweizer Amtsstellen angehalten werden, zur
Herstellung von Transparenz auch Informationen über die Praxis der Vertragsstaaten hinsichtlich Ausnahmen von der Information der beschwerdeberechtigten Personen bei Schweizer Auskunftsbegehren offenzulegen. Zudem solle die Schweiz darauf hinarbeiten, dass in den Peer Reviews auch Politik und Praxis der ersuchenden Staaten unter-