Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/85: Änderung des Steueramtshilfegesetzes: Durchführung einer verkürzten Vernehmlassung · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes
Länder vor, über mögliche Sanktionsmassnahmen gegenüber denjenigen Jurisdiktionen nachzudenken, die nicht in die Phase 2 übertreten konnten. Damit wird der Druck auf diese Jurisdiktionen – auch auf die Schweiz – weiter zunehmen.
Der in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf schlug weiter eine Anpassung hinsichtlich der schweizerischen Praxis zu gestohlenen Daten vor. Insbesondere haben sich einige Staaten beschwert, dass ihre teilweise zahlreichen Amtshilfeersuchen aufgrund der bestehenden Praxis nicht behandelt werden. Ein Staat fordert die Schweiz auf, eine rasche Lösung zur Deblockierung der Situation zu suchen, da er sonst erwägen müsse, gestützt auf eine für solche Fälle bestehende nationale Gesetzesgrundlage Massnahmen gegenüber schweizerischen Gesellschaften zu ergreifen.
Sogar wenn die Schweiz, beispielsweise auf Grund einer hinreichenden Anzahl revidierter und standardkonformer Abkommen, in die Phase 2 übertreten könnte, hätte sie ein grosses Interesse, das Problem der fehlenden Ausnahmebestimmung zur nachträglichen Information der bei einem Amtshilfeersuchen beschwerdeberechtigten Personen rasch zu lösen. In der Phase 2 wird nämlich die Amtshilfepraxis der letzten drei Jahre geprüft. Die heutige Situation zeigt diesbezüglich kein gutes Bild: Zahlreiche Ersuchen sind blockiert wegen der vom ersuchenden Staat verlangten Geheimhaltung, die aufgrund des Fehlens einer solchen Ausnahmebestimmung nicht gewährleistet werden kann, oder weil sie auf indirekt erhaltenen illegal erworbenen Daten beruhen.
Können die blockierten Ersuchen nicht beantwortet werden, wird die Schweiz bei der Gesamtbeurteilung im Rahmen der Peer Review mit einer schlechten Note rechnen müssen. Dies würde sich negativ auf das Image der Schweiz und ihre Glaubwürdigkeit auswirken, und es bestünde noch immer das Risiko, dass bilateral oder multilateral gewisse Sanktionen gegen die Schweiz (z. B. deren Aufnahme auf eine schwarze Liste) ergriffen würden. Aus diesen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit einer raschen Revision des StAhiG.
Vom 14. August bis 18. September 2013 war der Entwurf zur Änderung des StAhiG Gegenstand eines verkürzten Vernehmlassungsverfahrens gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. a des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061).
2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
2.1. Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die FDK, 15 politische Parteien, die drei gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 10 Dachverbände der Wirtschaft sowie 30 interessierte Kreise eingeladen.
Von den Eingeladenen haben sich 23 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH), 7 politische Parteien (BDP, CVP, FDP, Grüne, GLP, SP, SVP), die FDK, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, KV Schweiz, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SBVg, SGB, SGV,
Schweizerischer Städteverband, SwissHoldings,) sowie 17 Vertreter interessierter Kreise (AFBS, BGer, BVGer, Centre Patronal, FDK, Forum SRO, EKK, GSCGI, Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, Treuhandkammer, Treuhand Suisse, SKS, SVUE, UEK, VSKB, VSPB, VSV) vernehmen lassen.
Ausserdem haben sich vernehmen lassen: SAV, SVR, AUNS, VSUD, FTAF, Genève Place Financière, Libéraux-Radicaux Genève, Ordre des Avocats de Genève, OADFCT, Advokaturbüro CSN Law.