Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 12 Seiten
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veaus ausgeschlossen wurden9, weisen alle kroatischen Ausbildungen im Gesundheitswesen ein genügendes Qualitätsniveau auf.
Für die meisten anderen Berufe, lässt das allgemeine System der Anerkennung die Möglichkeit zu, kroatische Diplome mit eigenen Anforderungen zu vergleichen und Ausgleichsmaßnahmen bei Bestehen von wesentlichen Unterschieden in der Ausbildung zu verlangen - wodurch sich spezifische Bestimmungen in Anhang III des Protokolls III erübrigen.
3.5.3. Inhalt des Anhang III des Protokolls III
Anhang III des Protokolls entspricht dem Wortlaut des Anhang III des FZA unter Berücksichtigung der Rechtsakte der EU in Bezug auf die Anerkennung kroatischer Diplome. Er integriert die unter 3.3.1. aufgeführten Änderungen, nimmt die bereits erwähnten Verweise auf die Richtlinie 2005/36/EG auf (wobei zwei fehlende Artikel eingefügt werden) und fügt einen Verweis auf die Richtlinie 2013/25/EU ein.
3.5.4 Auswirkungen auf die Finanzen und den Personalbedarf
Die Erweiterung des FZA auf Kroatien erzeugt vom Augenblick des Inkrafttretens des Protokolls einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Tatsächlich können kroatische Staatsbürger von diesem Augenblick an eine Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen verlangen, auch wenn sie nicht über eine der kontingentierten Bewilligungen verfügen. Eine genaue Beurteilung der zusätzlichen Mittel wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
4. Abschluss- und Genehmigungsverfahren auf nationaler und internationaler
Ebene
Nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien muss das Protokoll III den internen Verfahren der Parteien entsprechend genehmigt und ratifiziert werden, damit es in Kraft treten kann. In der Schweiz muss die Bundesversammlung das Protokoll III genehmigen. Der entsprechende Bundesbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
9 Siehe den neuen Art. 43b in die Richtlinie 2005/36/EG geändert durch die Akte über den Beitritt Kroatiens. Die Schweiz hat diese Diplome nicht anzuerkennen.