Abkommen

Vernehmlassung 2013/96: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Australien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen · 30 Seiten

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Protokoll

Der Schweizerische Bundesrat

und

die Regierung von Australien,

haben anlässlich der Unterzeichnung in ……………. am …………. des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen folgende Bestimmungen vereinbart, die einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens bilden.

1. Im Allgemeinen

War eine Person mit der Schaffung oder Überlassung des Vermögenswerts oder Rechts befasst, wofür die Einkünfte bezahlt werden, oder wurde eine Person in einem Vertragsstaat ansässig und war die Inanspruchnahme des Abkommens einer der Hauptgründe für die Schaffung, die Überlassung oder den Zuzug, so werden die Vorteile des Abkommens nicht gewährt.

2. Zu Art. 3

Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Ausdruck «Vorsorgeeinrichtung» in Absatz 1 Buchstabe i folgende Einrichtungen sowie alle gleichen oder im Wesentlichen vergleichbaren Einrichtungen umfasst, die aufgrund von nach der Unterzeichnung dieses Abkommens erlassenen Gesetzen errichtet werden:

a) in Australien, ein Fonds, der:

(i) ein «approved deposit fund» gemäss Definition im «Income Tax Assessment Act 1997» ist,

(ii) ein «pooled superannuation trust» gemäss Definition im «Income Tax Assessment Act 1997» ist;

b) in der Schweiz, sämtliche Pläne und Modelle nach:

(i) dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung,

(ii) dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung,

(iii) dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung,

(iv) dem Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, einschliesslich der nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen, die berufliche Vorsorgepläne anbieten, und der mit der beruflichen Vorsorge vergleichbaren anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge.