Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/105: Verordnungen zu einer Änderung des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts · 12 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-350.0-00001/00001/00004/00001/00002

3.2. Verordnung über die Personenbeförderung vom 4. November 2009 (VPB)7

Artikel 6

Bst. d Betrifft nur den französischen Text: sprachliche Anpassung

Artikel 8

Bst. f Betrifft nur den französischen Text: sprachliche Anpassung

Artikel 44 Voraussetzungen der Erteilung

Absatz 1 Bst. b, c und d

In Art. 44 werden die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung aufgezählt. Diese Bestimmung wird gemäss den Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 angepasst, um weiterhin die gleichen Voraussetzungen wie die EU Staaten anzuwenden. Deshalb werden die Buchstaben b und d gestrichen sowie Buchstabe c geändert.

Es wird neu vorgeschrieben, dass keine Dienstleistungsaufträge, die im Rahmen einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung erfolgen - also insbesondere Gegenstand einer Bestellung eines Verkehrsangebots im grenzüberschreitenden regionalen Personenverkehr durch Bund oder Kantone sind -, ernsthaft beeinträchtigt sein dürfen. Mit dieser Anpassung erfolgt eine Liberalisierung gegenüber heute. In der Praxis ist es sehr schwierig, eine Gefährdung von bewilligten Verkehrsangeboten auf der Strasse nachzuweisen. Insofern entspricht die Änderung der Bestimmungen in der EU einem Anpassungsbedarf, der sich auch in der Schweiz gezeigt hat und daher als sinnvoll eingeschätzt wird.

Artikel 58a Informationssysteme über Reisende ohne gültigen Fahrausweis:

Datenbearbeitung, Zugang und Datensicherheit

Gestützt auf Art. 20a PBG können die konzessionierten Unternehmen (Abs. 1) und der Dachverband der Branche (Abs. 5) ein Informationssystem über Reisende ohne gültigen Fahrausweis betreiben. In

7 SR 745.11.