Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/11: Totalrevision der Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSV) · 16 Seiten
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Das Amt für Zivilschutz des Kantons Waadt fragt, ob die Kantone hinsichtlich der Sammlungen der KGS-Listen A und B gegebenenfalls auch von der Bergungsinstitution Gebrauch machen können.
GSK, VMS
Der VMS begrüsst grundsätzlich die Ziele und Inhalte des vorgelegten Entwurfes, insbesondere die Schaffung eines Bergungsortes für die im Ausland gefährdeten Kulturgüter.
ICOMOS
Wir begrüssen die Übernahme des Konzeptes der sicheren Bergungsorte «safe haven».
Antrag: Das BABS vollzieht allfällige Staatsverträge, welche die Aufbewahrung von Kulturgütern im Bergungsort regeln, in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen. Das BABS propagiert die entsprechenden Massnahmen und fördert die Ausbildung der Fachleute.