Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/11: Totalrevision der Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSV) · 16 Seiten
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Weitere interessierte Kreise
Schweizerischer Zivilschutzverband*
Schweizer Archivarinnen und Archivare*
Verband der Museen in der Schweiz*
ICOMOS Schweiz*
Bibliothek Information Schweiz
Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe*
Konferenz der Schweizer Denkmalpflege
Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen*
Schweizerische Gesellschaft für Kulturgüterschutz*
Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte*
Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft
SBB
Vereinigung der Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker
Schweizer Heimatschutz
Internationales Komitee vom Roten Kreuz*
Weitere (nicht zur Anhörung eingeladen)
cP, Centre Patronal*
Stadt Zürich, Schutz und Rettung*
C. Ergebnisse der Anhörung
1. Zusammenfassung
Der Entwurf zur KGSV-Totalrevision wurde von der Mehrheit der Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Grossen und Ganzen befürwortet. Dabei hatten neun Kantone im Rahmen ihrer Stellungnahme keine Änderungsvorschläge anzubringen.
Ferner wurden die Hauptanliegen der Totalrevision mehrheitlich verstanden und unterstützt.
Nicht verstanden und bemängelt wurde von verschiedenen Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, dass im vorliegenden Entwurf keine Bestimmungen betreffend die Kulturgüterschutzräume aufgenommen wurden.
Zudem wurde beanstandet, dass Regelungen betreffend die Ausrüstung des Kulturgüterschutzpersonals fehlen.
Im Rahmen der Ausbildung der Kulturgüterschutz Kadermitglieder gemäss Artikel 4 Absatz 1 müsse dabei der Fokus auf die Führungsausbildung sowie auf die Ausbildung für die Einsatzbewältigung mit den Partnerorganisationen gelegt werden. Ausserdem seien im Rahmen der Ausbildung des Kulturgüterschutz Kaders auch Gruppenführer und Unteroffiziere in die Kaderausbildung einzubeziehen und entsprechend auszubilden.