Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten
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5 Auswirkungen der Vorlage
5.1 Sach- und Personalausgaben
Die Implementierung des AIA-Standards der OECD wird bei der ESTV zu einem erhöhten finanziellen Aufwand führen. Die ESTV wird zur eigentlichen Drehscheibe für den Datenaustausch mit den Partnerstaaten wie auch mit den kantonalen Steuerverwaltungen (und allenfalls weiterer Behörden, vgl. die Ausführungen zu Art. 18 Abs. 1 AIA-Gesetz) in Bezug auf vom Ausland eingehende Informationen. Sie wird sich frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereiten und entsprechende Vorkehrungen treffen müssen (Entwicklung eines entsprechenden EDV Systems; Aufsetzen organisatorischer Prozesse innerhalb der ESTV bzw. mit den Finanzinstituten, den Partnerstaaten, mit den kantonalen Steuerverwaltungen; Erstellung von Praxisanweisungen etc.).
Für die Umsetzung des Projektes AIA benötigt die ESTV in den Jahren 2015-2017 5 Vollzeitstellen. Für die Entwicklung eines EDV-Systems fallen bis zur Inbetriebnahme anfangs 2018 Sachmittel von rund 7,5 Mio. Franken an. Ab 2018 werden für den laufenden Betrieb jährlich schätzungsweise 3 Mio. Franken benötigt. Die konkret benötigten Ressourcen ab dem Jahr 2016 werden im Rahmen der Gesamtbeurteilungen Ressourcen im Personal- beziehungsweise Informatikbereich 2015 beantragt. Für die Finanzierung der zusätzlich benötigten Mittel im Jahr 2015 ist ein Nachtragsbegehren nicht auszuschliessen. Die für den laufenden Betrieb ab 2018 benötigten Personal- und Sachausgaben werden nach Abschluss des politischen Prozesses quantifiziert und separat anbegehrt werden.
Sollten das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU sowie die beiden Quellensteuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich und mit Österreich im Rahmen der Umsetzung des AIA ausser Kraft gesetzt werden, würden die dafür eingesetzten personellen Ressourcen grundsätzlich freigesetzt.
Die Implementierung des AIA-Standards führt auch bei den kantonalen Steuerverwaltungen zu personellen und informatikbezogenen Mehrkosten von schätzungsweise mehreren Millionen Franken, welche in den Budgets und den Finanzplänen der Kantone nicht eingestellt sind. Die Informatiksysteme müssen angepasst werden, um die neu erhaltenen Daten zu integrieren, und letztere müssen ausgewertet werden. Dies kann auch zu Mehraufwendungen infolge von Nachbesteuerungsverfahren führen. Eine Schätzung dieser Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, denn sie ist vom Umfang der Daten, welche die Schweiz aus dem Ausland erhält, abhängig. Der Umfang ist wiederum abhängig davon, mit wie vielen und mit welchen Staaten die Schweiz den AIA einführt.
Die Einführung einer sektoriellen Steueridentifikationsnummer ist nicht Teil dieser Vorlage. Der Bundesrat hat aber die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur Einführung einer harmonisierten Steueridentifikationsnummer beschlossen. Die Einführung einer solchen Nummer ist für die Steuerbehörden mit Aufwand verbunden, erleichtert ihnen jedoch anschliessend die Verarbeitung der erhaltenen Daten. Die Einführung soll im Rahmen eines separaten Gesetzgebungsprojektes erfolgen. Dieses wird sowohl auf kantonaler als auch auf eidgenössischer Ebene personelle und finanzielle Ressourcen,
insbesondere auch im Informatikbereich, beanspruchen. Deren Höhe kann im heutigen Zeitpunkt nicht geschätzt werden. Sollte die Steueridentifikationsnummer bei der Einführung des AIA noch nicht eingeführt worden sein, wird die Auswertung der aus dem Ausland erhaltenen Daten voraussichtlich erschwert, denn die Zuordnung der erhaltenen Daten an einen bestimmten Steuerpflichtigen wird einzig gestützt auf Name, Adresse und Geburtsdatum vorgenommen werden können. Dies könnte einerseits dazu führen, dass gewisse Datensätze nicht ausgewertet werden, andererseits dass der personelle Mehrbedarf zwecks Auswertung der Daten sowohl bei der ESTV als auch bei den kantonalen Steuerverwaltungen höher ausfällt. Können die Daten nicht ausgewertet werden, könnte sich dies negativ auf die möglichen Mehreinnahmen bei den Steuern auswirken (vgl. Kap. 5.3).
5.2 Wirtschaftliche Auswirkungen
Der Übergang zum AIA ist einer der Faktoren – zusammen etwa mit der Umsetzung der von der G20 angestossenen globalen Regulierungsagenda, vermehrten Schwierigkeiten beim Marktzutritt für Schweizer Anbieter im Ausland sowie sinkenden Erträgen im Tiefzinsumfeld –, die das Finanzgeschäft aus der Schweiz in naher und ferner Zukunft prägen dürften. Die Entwicklungen im internatio-