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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 157Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

daher für Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch nach Anhang 3, Kapitel B, Anwendungskategorie 08.3.3. zugelassen werden.

Kurkumin (E 100), echtes Karmin (E 120), Zuckerkulör (E 150a-d), Paprikaextrakt (E 160c) und Betanin (E 162), die traditionell zum Färben von Merguez-Erzeugnissen und anderen traditionellen Erzeugnissen (salsicha fresca, mici, butifarra fresca, longaniza fresca, chorizo fresco, bifteki, soutzoukaki, kebap, cevapcici und pljeskavice) verwendet werden, sollen für bestimmte Verwendungen neu als Zusatzstoffe zugelassen werden.

Die Verwendung von Essigsäure und Acetaten (E 260-263), Milchsäure und Lactaten (E 270, E 325-327), Ascorbinsäure und Ascorbaten (E 300-302) sowie Citronensäure und Citraten (E 330-333) als Säureregulatoren, Konservierungsstoffe oder Antioxidationsmittel, wodurch eine Oxidation oder das Ranzigwerden verhindert und die mikrobiologische Beständigkeit verbessert werden soll, soll künftig für alle Fleischzubereitungen, denen andere Zutaten als Zusatzstoffe oder Salz beigegeben wurden, zugelassen werden.

Die Verwendung von Phosphorsäure – Phosphaten – Di-, Tri- und Polyphosphaten (E 338- 452) als Feuchthaltemittel, wodurch bei der Weiterverarbeitung der Verlust von Fleischsaft verhindert werden soll, insbesondere wenn die Salzlake eingespritzt wurde, soll ebenfalls zugelassen werden. Um eine weitere Exposition gegenüber zugesetzten Phosphaten in Lebensmitteln zu begrenzen, soll die Ausweitung der Verwendung dieser Phosphate auf folgende Erzeugnisse beschränkt werden: Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad und burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4 % sowie finnischer Weihnachtsschinken.

Die Verwendung von Nitriten (E 249-250) als Konservierungsstoff soll in folgenden traditionellen Erzeugnissen zugelassen werden: lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst,šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metkaund tatar wołowy (danie tatarskie).

Die Verwendung von Alginaten (E 401-404), Carrageen (E 407), verarbeiteten Eucheuma-Algen (E 407a), Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E 412), Traganth (E 413), Xanthan (E 415), acetyliertem Distärkephosphat (E 1414) und Hydroxypropyldistärkephosphat (E 1442) als Feuchthaltemittel oder Stabilisatoren, die das Auslaufen von Wasser in der Verpackung reduzieren und bei der Weiterverarbeitung den Verlust von Fleischsaft verhindern, sollen für Fleischzubereitungen, in die Zutaten eingespritzt wurden, sowie für Fleischzubereitungen aus Fleischteilen, die unterschiedlich bearbeitet (zerkleinert, in Scheiben geschnitten oder verarbeitet) und miteinander kombiniert wurden (z.B. Rouladen mit einer Füllung aus Hackfleisch), zugelassen werden. Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Fleischzubereitungen, die bei der Weiterverarbeitung den Verlust von Fleischsaft verhindern, stellt unserer Auffassung nach keine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten dar.

Die Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) als Feuchthaltemittel in Zubereitungen aus Geflügelfleisch sowie mici, bifteki, soutzoukaki, kebap, seftalia, cevapcici und pljeskavice soll zugelassen werden. Dadurch wird bei der Weiterverarbeitung die Konsistenz und Saftigkeit des Fleisches bewahrt. Zudem können Zubereitungen aus Geflügelfleisch länger und wirksamer gegart werden, wodurch der Verzehr von nicht durchgegartem Geflügel verhindert werden kann.