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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 159Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und

Veterinärwesen BLV

Erläuterungen zur

Verordnung des EDI über Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln

(Aromenverordnung)

I. Ausgangslage

Die vorliegende Verordnung enthält Bestimmungen über die in Lebensmitteln verwendeten Aromen sowie Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften.

Bislang waren lediglich Regelungen zur Anwendung von Aromen in der Zusatzstoffverordnung (ZuV, SR 817.022.31) enthalten. Mit dieser neuen Verordnung soll nun das Schweizerische Recht an die Systematik des Zusatzstoffrechts der Europäischen Union angeglichen werden, in dem explizit die zulässigen Aromen und deren Anwendung geregelt werden und eine Trennung von Aromen und Zusatzstoffen erfolgt.

Die Verordnung lehnt sich an die Verordnung (EG) Nr. 1334/20081 an. Berücksichtigt wurden dabei auch deren Änderungen2.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 1

Dieser Artikel definiert den Anwendungsbereich der Verordnung. Nebst den klassischen Aromen sowie den Ausgangsstoffen zur Herstellung von Aromen werden auch Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften (z.B. Gewürze und Kräuter) vom Geltungsbereich der Verordnung erfasst, wenn sie Lebensmitteln in erster Linie zum Zweck der Aromatisierung zugesetzt werden. Werden sie als solche abgeben (z.B. Zimtstangen), fallen sie hingegen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung.

Art. 2

Abs. 1: Die Begriffe nach Absatz 1 Buchstaben a–h werden im geltenden Recht in Anhang 3 Ziffer 27 der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV, SR 817.022.21) definiert. Sie sollen künftig jedoch gemeinsam mit den Begriffen nach Absatz 1 Buchstaben i–k in der Aromenverordnung aufgeführt werden. Zudem wird klargestellt, dass

1 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG, ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 34.

2 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 vom 1. Oktober 2012, ABl. L 267 vom 2.10.2012, S. 1; Verordnung (EU) Nr. 545/2013 vom 14. Juni 2013, ABl. L 163 vom 15.6.2013, S. 15; Verordnung (EU) Nr. 985/2013 vom 14. Oktober 2013, ABl. L 273 vom 15.10.2013 und Verordnung (EU) Nr. 246/2014 vom 13. März 2014, ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 58.