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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 48Fedlex · Erläuternder Bericht
Buchstabe a: Die strategischen Ziele des Plans werden allgemein formuliert. Die Art und Weise, wie diese strategischen Ziele mittels operationeller Ziele umgesetzt werden, ist Gegenstand des nationalen Kontrollplans. Diese operationellen Ziele werden ihrerseits anhand von konkreten Massnahmen wie amtlichen Kontrollen sowie Massnahmen im Bereich von Gesetzesanpassungen und Kommunikation erreicht. Die operationellen Ziele des betreffenden Zeitraums wie auch die Grundzüge der geplanten Massnahmen sind Bestandteil des nationalen Kontrollplans.
Buchstabe b: Unter der Kategorisierung der Risiken ist die Zuteilung zu einer Prioritätsstufe für das Risikomanagement zu verstehen. Diese Prioritätsstufe ist nach dokumentierten Verfahren zu bestimmen. Es bestehen Verfahren zur Bestimmung der Prioritätsstufe von Prozesskontrollen (Inspektionen) und Verfahren für die Bestimmung der Prioritätsstufe bei Produktekontrollen (z. B. für die nationalen Programme). Die Beschreibung dieser Verfahren ist Gegenstand des nationalen Kontrollplans (vgl. dazu Bst. h)
Buchstabe c: Insbesondere die Organisationen, Arbeitsgruppen und gemeinsamen Plattformen auf den verschiedenen Ebenen (Bund–Kantone) und in den verschiedenen Bereichen (Primärproduktion–Verteilung) werden im NKP erläutert.
Buchstabe d: Unter diesem Punkt werden die jeweiligen Rollen der Behörden, die für die Erreichung der Ziele des Kontrollplans zuständig sind, angesprochen.
Buchstabe e: Im Zusammenhang mit der Kategorisierung der Risiken, wie sie unter Buchstabe b erwähnt ist, wird hier darauf hingewiesen, dass die Themen mit der höchsten Priorität explizit in Form von operationellen Zielen in den nationalen Kontrollplan aufzunehmen sind. Zum Beispiel: «Im Rahmen des nationalen Kontrollplans 2016–2019 wird ein besonderes Augenmerk auf die Massnahmen zur Minderung der Konzentrationen der chemischen Gefahr X in den Lebensmitteln Y gerichtet.»
Buchstabe f: Die verschiedenen Verfahren und Organisationen, die für die Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen (Bund–Kantone) und in den verschiedenen Bereichen (Primärproduktion–Verteilung) eingerichtet werden, sind im NKP zu präzisieren.
Buchstabe g: Die Übertragung von Aufgaben an andere Organisationen als die Bundes- oder Kantonsbehörden sind hier eingeschlossen. Ein Beispiel hierfür ist die Kontrolle im Zusammenhang mit dem Bio-Label, die an privatrechtliche Zertifizierungsstellen übertragen wird.
Buchstabe h: Die Verfahren oder Methoden, die zur Kategorisierung der Risiken angewendet werden, sind in angemessenem Detaillierungsgrad zu beschreiben. Es darf auch auf ein veröffentlichtes Dokument verwiesen werden. Bei den hier angesprochenen nationalen Kampagnen handelt es sich um amtliche Probenahmen und Analysen zu spezifischen Themen wie beispielsweise das nationale Fremdstoff-Untersuchungsprogramm in Schweizer Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Vgl. dazu auch Artikel 10.
Buchstabe i: Zur gewünschten Beschreibung der Notfallpläne gehört namentlich das Organigramm des Krisenstabs sowie die Prozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Funktionen in diesem Organigramm. Man kann beispielsweise festlegen, wie die für die Kommunikation im Krisenfall zuständige Stelle ausgewählt wird, wenn mehrere Behörden involviert sind.
Buchstabe j: Hier wird insbesondere auf die rechtlichen Anforderungen an die Grundausbildung und die Weiterbildung der Angestellten der zuständigen Behörden Bezug