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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 65Fedlex · Erläuternder Bericht
In den letzten 4 Jahren wurde lediglich eine Bewilligung für ein neues Treibmittel nach Artikel 13 erteilt. Diese Bewilligung orientierte sich am europäischen Recht. Es handelte sich um ein Treibmittelgemisch, das im europäischen Raum seit längerem angewendet wurde. Diese Zulassung kann einfacher und effizienter über die Änderung der Anhänge zu dieser Verordnung erfolgen (vgl. Art. 18). Im Hinblick auf eine Entlastung des administrativen Aufwandes sowohl bei der Verwaltung wie auch bei der Industrie wird auf das bisherige Bewilligungsverfahren deshalb künftig verzichtet.
8. Abschnitt
Art. 15
Artikel 15 (geltendes Recht), der eine Genehmigungspflicht für Aerosolpackungen für spezielle Anwendungszwecke durch die kantonalen Vollzugsbehörde vorsieht, wird ersatzlos gestrichen. Künftig sollen alle Aerosolpackungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen.