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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 71Fedlex · Erläuternder Bericht
1272/20135. In der Schweiz wird jedoch nicht direkt auf das EU-Recht referenziert, sondern auf Anhang 2.9 Ziffer 2 Buchstabe d der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 20056.
Anhang 2 Ziffer 3 Nummer 15
Vorliegend werden für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, oder in Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, spezifische Grenzwerte festgelegt. Diese entsprechen folgenden europäischen Regelungen:
in Bezug auf TCEP, TCPP und TDCP der Richtlinie 2014/79/EU7
in Bezug auf Bisphenol A der Richtlinie 2014/81/EU8.
TDCP, TCEP und TCPP
TDCP und dessen halogenierte Substitute TCEP und TCPP dienen in Polymeren als Weichmacher mit flammhemmenden Eigenschaften. Um die Auswirkungen von TCEP in Spielzeug auf die Gesundheit bewerten und beurteilen zu können, hat die Europäische Kommission den SCHER um eine Stellungnahme ersucht. Der SCHER weist in seiner Stellungnahme „Opinion on tris(2-chloroethyl)phosphate (TCEP) in toys“ vom 22. März 20129 darauf hin, dass gesundheitliche Folgen (insbesondere für die Nieren) nach einer wiederholten Exposition gegenüber 12 mg TCEP/kg Körpergewicht pro Tag beobachtet wurden. Er weist auch darauf hin, dass von dem TCEP-Gehalt, den die dänische Umweltschutzagentur in Spielzeug gefunden hat (0,5 bis 0,6 %), selbst dann ein Risiko für Kinder ausgeht, wenn andere Expositionen ausser Acht gelassen werden. Berücksichtigt man neben Spielzeug auch andere Expositionsquellen (wie Luft oder Staub), kommt der SCHER zu dem Ergebnis, dass eine zusätzliche Exposition durch Spielzeug nicht als unbedenklich gelten kann. Er empfiehlt deshalb, den Grenzwert für TCEP in Spielzeug an der Nachweisgrenze einer hinreichend empfindlichen Analysemethode festzulegen.
Aufgrund der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse gelten TDCP (als karzinogen der Kategorie 2 eingestuft) und dessen halogenierte Substitute (TCEP und TCPP) als gleich gefährlich. Für diese Weichmacher wird ein Grenzwert von 5 mg/kg festgelegt.
Bisphenol A
Der Grenzwert Bisphenol A stützt sich auf den Risikobewertungsbericht der Europäischen Kommission „Updated European Union Risk Assessment Report 4,4’-isopropylidenediphenol (bisphenol-A)“. Gemäss diesem Bericht kann von Bisphenol A als potentiell hormonaktive Substanz ein Gesundheitsrisiko ausgehen. Da Kinder eines besonders hohen Schutzniveaus bedürfen, wird ein Migrationsgrenzwert von 0,1 mg/l festgelegt.
5 Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 der Kommission vom 6. Dezember 2013 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlament und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe, ABl. L 328/69 vom 7.12.2013, S. 69.
6 SR 814.81
7 Richtlinie 2014/79/EU der Kommission vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. L 182 vom 21.06.2014, S. 49.
8 Richtlinie 2014/81/EU der Kommission vom 23. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. L 183 vom 24. 06.2014, S. 49.
9 Opinion on tris(2-chloroethyl)phosphate (TCEP) in Toys, Scientific Committee on Health and Environmental Risks (SCHER)