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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
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Anhang 9: Piktogramm für die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
Dieses neue Piktogramm stammt aus dem Chemikalienrecht. Es gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum eines kosmetischen Mittels an und entspricht dem Symbol in Anhang VII der EU-Verordnung.
Anhang 10: Sicherheitsbewertungsbericht
Die Elemente, die der Sicherheitsbewertungsbericht eines kosmetischen Mittels mindestens enthalten muss, sind in zwei Teilen A und B in diesem Anhang aufgeführt. Diese Vorgaben entsprechen Anhang I der EU-Verordnung: Teil A bezüglich Angaben über die Sicherheit des kosmetischen Mittels und Teil B bezüglich Angaben über die Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels.
Anhang 11: Kriterien der Werbeaussagen
Die gemeinsamen Kriterien der Werbeaussagen für kosmetische Mittel sind in diesem Anhang aufgeführt und entsprechen Artikel 20 der EU-Verordnung. Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden24 zum leichteren Verständnis dieser Kriterien erstellt. Die Liste der spezifischen Kriterien ist in Bearbeitung und wird übernommen, sobald sie in der EU verabschiedet worden ist.
Anhang 12: Harmonisierte technische Normen
Dieser Anhang betrifft die harmonisierten technischen Normen für kosmetische Mittel und wird nach Bedarf ergänzt. Er entspricht keinem europäischen Anhang.
Anhang 13: Mikrobiologische Kriterien für Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln
Dieser Anhang gibt die Höchstwerte für gewisse Keime in kosmetischen Mitteln an und wurde neu in die VKos aufgenommen. Einzelne Werte waren bereits in der Hygieneverordnung (HyV) enthalten. In diesem Absatz werden auch einzelne Werte übernommen, die im Kapitel der Leitlinien zur mikrobiologischen Qualität der Endprodukte des «SCCS’s notes of guidance for the testing of cosmetic substances and their safety evaluation», 8th Revision, genannt sind. Er entspricht keinem europäischen Anhang.
24 Guidelines to Commission Regulation (EU) No 655/2013 laying down common criteria for the justification of claims used in relation to cosmetic products.