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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 88Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Bei Zinn wurden die Auflagen der Europäischen Norm EN 610:1995 zusammen mit französischen Rechtsnormen4 übernommen. Für verzinnten Stahl (Weissblech oder verzinntes Eisenblech) ist die Norm EN 10333 massgeblich, während für Zink die französischen Rechtsnormen übernommen wurden5.

Art. 9 Spezifische Anforderungen

Übernahme der Artikel 4 und 5 der bestehenden Verordnung des EDI über Bedarfsgegenstände.

5. Abschnitt Bedarfsgegenstände aus Kunststoff

Bedarfsgegenstände aus Kunststoff sind von für die Berührung mit Lebensmitteln bestimmten Materialien auf europäischer Ebene am besten geregelt, und zwar in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und ihren Änderungen:

Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen6

Verordnung (EU) Nr. 1282/2011 der Kommission vom 28. November 2011 zur Änderung und Korrektur von Verordnung (EU) Nr. 10/2010 über Materialien und Gegenstände aus

Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen7

Verordnung (EU) Nr. 1183/2012 der Kommission vom 30. November 2012 zur Änderung und Korrektur der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission über Materialien und

Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen8.

Verordnung (EU) Nr. 202/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Änderung der

Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen9

Verordnung (EU) Nr. 174/2015 der Kommission vom 5. Februar 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen10

Somit umfasst die vorliegende Revision eine Anpassung an die in der genannten Verordnung und ihren Änderungen festgehaltenen Vorschriften. Es sind allerdings noch nicht alle Verwendungsmöglichkeiten von Kunststoffschichten bei Bedarfsgegenständen spezifisch festgelegt, so etwa bei Bedarfsgegenständen, die aus Kunststoff in Kombination mit anderen Materialien bestehen. Die grundlegenden Vorschriften zu den Migrationsprüfungen (z. B. Simulanzien, Temperatur, Berührungszeit) einschliesslich der entsprechenden Erläuterungen sind nunmehr in Anhang 4 dargestellt.

4 http://www.contactalimentaire.com/fileadmin/ImageFichier_Archive/contact_alimentaire/Fichiers_Documents/Broc hure_JO/Note_2004_64/Note_2004_64_etain_et_alliages_d_etain.pdf 5 http://www.contactalimentaire.com/fileadmin/ImageFichier_Archive/contact_alimentaire/Fichiers_Documents/Broc hure_JO/Note_2004_64/Note_2004_64_zinc.pdf

6 ABl. L 12 vom 15.01.2011, S. 1

7 ABl. L 328 vom 10.12.2011, S. 22

8 ABl. L 338 vom 12.12.2012, S. 11

9 ABl. L 62 vom 04.03.2014, S. 13

10 ABl. L 30 vom 06.02.2015, S. 2