Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/63: Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) · 13 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: N091-1288
2.3 Teilrevision der bestehenden Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler Bedeutung
Nr. 2 Stein am Rhein (SH, TG): Aktualisierung der besonderen Bestimmungen
Die bewährte Praxis der Kormoranwache und insbesondere der Beizug von Jagdberechtigten zur Umsetzung der Kormoranwache auf dem Hochrhein werden als besondere Bestimmung neu aufgenommen.
Die Begründung ist die folgende: Seit bald 20 Jahren betreiben die Kantone Schaffhausen und Thurgau zwischen dem 1. September und 30. April auf dem Hochrhein eine zwischen den Kantonen koordinierte Kormoranwache. Die Kormoranwache umfasst einzelne
Vergrämungsabschüsse von Kormoranen zum Schutz des Äschenbestands in einem
Laichgebiet von nationaler Bedeutung. Dabei handelt es sich nicht um eine Regulation des Kormoranbestands, sondern um einzelne Vergrämungsabschüsse mit der klaren Zielsetzung, den Äschenbestand vor übermässiger Prädation zu schützen. Die Kantone können diese Kormoranwache nur einsetzen, falls gleichzeitig Massnahmen zum Schutz der Äsche vor der Fischerei ergriffen werden. Unter der Leitung der kantonalen Fischereiaufsicht werden zur Umsetzung der Kormoranwache auch Jagdberechtigte beigezogen. Ohne diese
Jagdberechtigten könnte die Kormoranwache nicht aufrecht erhalten werden.
2.4 Teilrevision der bestehenden Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung
Nr. 103 Alter Rhein, Rheineck (SG), neu: Alter Rhein, Thal (SG): Perimetererweiterung, Anpassung der Teilgebietszuteilung sowie Aktualisierung des Objektblatts
Die beiden Teilflächen des Wasser- und Zugvogelreservates Alter Rhein werden vereinigt und die Gebietsgrenzen arrondiert. Weiter wird der Perimeter auf die offene Wasserfläche hin ausgedehnt und in westlicher Richtung neu an das Wasser- und Zugvogelreservat Nr. 104 Rorschacher Bucht anschliessen. Eine Zone mit bestehendem Schifffahrtverbot wird in das Wasser- und Zugvogelreservat Alter Rhein integriert.
Der Name des Wasser- und Zugvogelreservats wird von «Alter Rhein: Rheineck (SG)» auf neu «Alter Rhein: Thal (SG)» geändert.
Die Gebietsbeschreibung, das Schutzziel sowie die besonderen Bestimmungen – neu
unterteilt in zwei Teilgebiete − werden entsprechend der Perimetererweiterung angepasst.
Eine Übergangslösung für die Jagd ist bis am 30. März 2016 notwendig, da bestehende Jagdpachtverträge bis dahin noch Gültigkeit haben. Ab dem 1. April 2016 sollte das ganze Schutzgebiet jagdfrei sein, davon ausgenommen ist die Schalenwild- und
Prädatorenregulation im Rahmen der besonderen Bestimmungen gemäss Objektblatt.
Die Perimeteranpassung ist angesichts der Gebietsveränderungen, die im Rahmen des Projektes «Neugestaltung Alter Rhein» erfolgt sind, sinnvoll. Die seeseitige
Perimetererweiterung (400 Meter) integriert eine Wasserzone, welche bereits seit längerem besteht, aber bisher noch nicht in das Wasser- und Zugvogelreservat integriert war. Der sehr schmale Streifen dem Ufer des alten Rheins entlang (auf der Höhe Ebenau-Steinlibach) wird ausgezont, da er für den Wasservogelschutz keine grosse Bedeutung hat.
Die Gemeinde Thal steht hinter den Bestrebungen zur Perimeteranpassung. Mit diesem Vorhaben wird einerseits mehr wertvoller Lebensraum geschützt und andererseits werden die Markierung, der Vollzug und die Umsetzung der Schutzbestimmungen vereinfacht und
effizienter. Der Betrieb und die zukünftige Entwicklung des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein bleiben gemäss dem Objektblatt SG-1 des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt vom 6.7.2011 uneingeschränkt gewährleistet.
12/13 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288