Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/63: Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) · 13 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: N091-1288

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Das Bundesparlament hat im Jahr 2010 mit der Überweisung der Motion «Massnahmen zur

Regulierung der Bestände fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der

1

Berufsfischerei» (09.3723 Mo. UREK) den Bundesrat beauftragt, zur Verhinderung von Schäden an der Berufsfischerei durch Kormorane nach der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) auch die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV; SR 922.32) zu revidieren. Die WZVV soll mit einem Artikel ergänzt werden, der das BAFU beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Vollzugshilfe Kormoran zu erarbeiten.

Seit Inkrafttreten der WZVV wurden zehn Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler sowie 26 Reservate von nationaler Bedeutung eingerichtet. Als Grundlage für die Ausscheidung der

2,3

Reservate dienen die entsprechenden Inventare der Schweizerischen Vogelwarte Sempach. Die Schweiz weist eine besondere Bedeutung als Überwinterungs- und Rastplatz für verschiedene

ziehende Wasservogelarten auf. Dies gilt insbesondere für den Bodensee, den Rhein, die Aare, den Neuenburgersee und den Genfersee. Rund eine halbe Million Wasservögel überwintert auf Schweizer Seen und Flüsse.

1.2 Beantragte Neuregelung

Die vorliegende Teilrevision der WZVV deckt hauptsächlich die aktuellen Bedürfnisse mit folgenden Schwerpunkten ab:

 Vollzugshilfe Kormoran: Verankerung einer expliziten rechtlichen Grundlage für die Erarbeitung der Vollzugshilfe Kormoran gemäss Motion UREK-N 09.3723.

 Prävention Wildschäden: Präzisierung der Voraussetzungen und der Bewilligungspflicht für die Regulierung von Beständen jagdbarer Tierarten in Wasser- und Zugvogelreservaten. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit sich in die Schutzgebiete zurückziehenden Wildschweinen, welche wachsende Schäden in den landwirtschaftlichen Kulturen im Umfeld der Wasser- und Zugvogelreservate verursachen.

 Änderungswünsche der Kantone: Verschiedene Anpassungen von Gebietsbeschreibungen, Schutzzielen, Perimetern und besonderen Bestimmungen bei bestehenden Wasser- und Zugvogelreservaten. Mit den Perimetererweiterungen wird zusätzlicher Lebensraum geschützt. Die Änderungen an den Schutzzielen und besonderen Bestimmungen der bestehenden Wasser- und Zugvogelreservaten stärken den Fokus und vereinfachen den Vollzug sowie die Umsetzung der Schutzbestimmungen.

Mit der vorliegenden Teilrevision WZVV werden keine neuen Wasser- und Zugvogelreservate

ausgeschieden und somit keine zusätzlichen finanziellen Mittel beantragt. Die landwirtschaftliche und militärische Nutzung wird durch die Teilrevision der WZVV nicht zusätzlich eingeschränkt.

Die Inkraftsetzung der revidierten WZVV ist auf 1.4.2015 geplant.

1 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093723# (Zugriff 16.4.2014)

2 Marti C. und Schifferli L. 1987. Inventar der Schweizer Wasservogelgebiete von internationaler Bedeutung – Erste Revision 1986. Der Ornithologische Beobachter 84: 11-47

3 Schifferli L. und Kestenholz M. 1995. Grundlagen zu den Schweizer Wasservogelgebieten von nationaler Bedeutung als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete – Revision 1995. Schweizerische Vogelwarte, Sempach 2/13 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288