Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/63: Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) · 13 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288
Nr. 119 Bolle di Magadino (TI): Perimetererweiterung, Anpassung der Teilgebietszuteilung sowie Aktualisierung des Objektblatts
Der Gebietsperimeter wird erweitert. Die westliche Gebietsgrenze liegt neu zwischen Vira Gambarogno und Tenero.
Die Gebietsbeschreibung wird entsprechend ergänzt. Die Moorente ist in der Zwischenzeit im Schutzgebiet präsent und wird neu ebenfalls in der Gebietsbeschreibung aufgeführt.
Die besonderen Bestimmungen werden gemäss den kantonalen Bestimmungen ergänzt. Neu wird das Reservat in zwei Teilgebiete unterteilt.
Der Betrieb des Flugfeldes Locarno bleibt gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt
gewährleistet.
Nr. 127 Kaltbrunner Riet (SG): neu: Benkner-, Burger-, Kaltbrunner-Riet: Perimetererweiterung
Die zwei bestehenden Teilflächen auf dem Gebiet der Gemeinden Kaltbrunn und Uznach werden zu einem zusammenhängenden Gebiet vergrössert und mit einem bereits
bestehenden kantonalen Schutzgebiet auf Territorium der Gemeinde Benken ergänzt.
Rücksprachen mit der Schutzgebietskommission, den betroffenen Gemeinden und dem BAFU bestätigen die Zweckmässigkeit dieser Perimetererweiterung.
Der Name wird von «Kaltbrunner Riet (SG)» auf neu «Benkner-, Burger- und Kaltbrunner-Riet (SG)» geändert.
Die Gebietsbeschreibung sowie die besonderen Bestimmungen werden entsprechend der Perimetererweiterung angepasst.
Eine Übergangslösung für die Jagd ist bis am 30. März 2016 notwendig, da bestehende Jagdpachtverträge bis dahin noch Gültigkeit haben. Ab dem 1. April 2016 sollte das ganze Schutzgebiet jagdfrei sein, davon ausgenommen ist die Schalenwild- und
Prädatorenregulation im Rahmen der besonderen Bestimmungen gemäss Objektblatt.
3 Auswirkungen
3.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäss der WZVV erfolgt seit 2008 auf Basis von Programmvereinbarungen. Im Bereich Wildtierschutzgebiete beteiligt sich der Bund finanziell mit Globalbeiträgen an den Kosten für die Aufsicht,
Aufsichtsinfrastruktur sowie für die Wildschadenverhütung und -vergütung. Für die 36 bestehenden WZVV Wasservogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung leistet der Bund in der Programmperiode 2012-2015 einen jährlichen Beitrag von knapp 1 Mio. CHF. Die Pauschale für Wildschäden beträgt maximal 1‘400 CHF je Gebiet. Diese wird jedoch nur ausbezahlt, wenn die Kantone auch angemessene Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden ergreifen.
Mit der beantragten Teilrevision der WZVV werden keine neuen Wasser- und Zugvogelreservate ausgeschieden; die Perimetervergrösserungen sind kostenneutral. Die notwendigen Mittel sind auf der Finanzposition A2310.0127 Wildtiere, Jagd und Fischerei des BAFU im Voranschlag 2015 und
Finanzplan 2016-2018 berücksichtigt. Die Vorlage hat für den Bund somit weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.
4 Datum des Inkrafttretens
Die vorliegende Teilrevision des Bundesinventars der Wasser- und Zugvogelreservate von
internationaler und nationaler Bedeutung soll voraussichtlich auf den 1.4. 2015 in Kraft treten.
13/13 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288