Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/82: Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung «Swissness» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht «Swissness»-Ausführungsrecht

Entwicklungskosten ebenfalls zu berücksichtigen und die Verpackung ebenfalls einzuberechnen sei, wenn sie für das Produkt charakteristisch ist.

Art. 52e Berücksichtigung der Forschungs- und Entwicklungskosten

Diese Bestimmung wird begrüsst, insbesondere die Möglichkeit in Absatz 3, bereits abgeschriebene Forschungs- und Entwicklungskosten zu berücksichtigen (Swiss Engineering STV, TVS, Swissmem). Ein Vernehmlassungsteilnehmer weist auf Missbrauchsrisiken im Zusammenhang mit diesem Absatz hin und schlägt vor, seine Umsetzung genau zu überwachen (CiT). Ferner wird verlangt, diese Bestimmung klarer zu formulieren (FH, economiesuisse) oder die Begriffe zu präzisieren (TVS, Swissmem, economiesuisse).

Art. 52f Materialkosten

Migros weist in Bezug auf Absatz 2 darauf hin, dass bestimmte Bestandteile eines Produkts aus dem Ausland stammen könnten. Bestimmte Vernehmlassungsteilnehmer verlangen eine Präzisierung von Absatz 3 (FH) oder eine Klarstellung der angewandten Grundsätze (Centre Patronal, FER).

Art. 52g Berücksichtigung der Materialkosten

TVS und Swissmem begrüssen diese Bestimmung (Absatz 1). FH verlangt eine Präzisierung in Bezug auf Gebühren und Lizenzen.

Art. 52h Berücksichtigung der Kosten für Hilfsstoffe

Die Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Idee einer vereinfachten Berechnung des schweizerischen Anteils an den Herstellungskosten eines Produkts (TVS, Swissmem, economiesuisse). In zwei Beiträgen werden Klarstellungen verlangt (FER, Centre Patronal).

Art. 52i In der Schweiz ungenügend verfügbare Materialien

Zu dieser Bestimmung sind mehrere Bemerkungen eingegangen. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer schlägt vor, dass nicht die Branche, sondern der Hersteller ein in der Schweiz ungenügend verfügbares Material ausschliessen kann (IG Swiss Made und rund zehn der dazugehörigen Uhrenfirmen, TVS, SBC, SGV, FDP, Swissmem, GastroSuisse, Migros, VSLF, fial, VSGF und AIPPI). Ein Teil dieser Vernehmlassungsteilnehmer regt eine Ausweitung dieser Bestimmung auf Materialien mit zu hohen Kosten an (IG Swiss Made und die dazugehörigen Unternehmen der Uhrenbranche) oder verlangt sonstige Erleichterungen (AIPPI, SKW, economiesuisse, CVP, Swisspor, EPS, myStromer). Die Bestimmung wird von der FH begrüsst, während für die CiT eine Kontrolle der von der Branche erteilten Informationen durch den Bund notwendig ist. Bestimmte Vernehmlassungsteilnehmer verlangen Klarstellungen (ASFCMP, Centre Patronal) oder schlagen eine andere Formulierung vor (M. Streuli-Youssef).

Art. 52j Fertigungskosten

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer verlangen Präzisierungen in Bezug auf die unter diese Definition fallenden Kosten (TVS, Swissmem, economiesuisse, FH, IHZ, Centre Patronal). In mehreren Stellungnahmen wird ferner vorgeschlagen, den Begriff «Lohnnebenkosten» in Absatz 2 Buchstabe a aufzunehmen (fial, FDP, J. Simon, IG Swiss Made und die dazugehörigen Unternehmen der Uhrenbranche, GastroSuisse, SGV, Swissmem, TVS, economiesuisse) und die Regeln in Buchstabe d zu lockern (IHZ, Swissmem, TVS).