Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/82: Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung «Swissness» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht «Swissness»-Ausführungsrecht

Richtlinien in Markensachen des IGE, wonach auch ein offensichtlich unzulässiger Löschungsantrag dem Markeninhaber mitgeteilt werde. Für sie ist auch wichtig, dass genug Zeit für die Schriftenwechsel vorgesehen wird. Das Zusammenstellen und Auswerten von Gebrauchsbelegen sei in der Regel zeitaufwändig, weshalb ein zweiter Schriftenwechsel in den meisten Fällen erwünscht sei. Eine entsprechende Klarstellung in den Richtlinien in Markensachen des IGE sei wünschbar.

Art. 24d Mehrere Anträge

Für AIPPI stellen sich im Verhältnis zwischen dem administrativen Löschungsverfahren gemäss Artikel 35a Absatz 1 MSchG vor dem IGE und dem zivilrechtlichen Löschungsverfahren verschiedene Fragen. AIPPI empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Abhängigkeit des Löschungsverfahrens von einem allfälligen parallelen Zivilverfahren (Löschungs- und Verletzungsklage) oder anderen Verfahren gleich wie im Widerspruchsverfahren positivrechtlich zu regeln und schlägt vor, den Titel von Artikel 24d MSchV entsprechend zu ergänzen und einen neuen Absatz 2 einzufügen.

Art. 24e Rückerstattung der Gebühr für die Löschung

Zu diesem Artikel sind in der Vernehmlassung keine Bemerkungen eingegangen.

Art. 35

Migros begrüsst die vorgeschlagene Änderung. Economiesuisse, Swissmem und TVS fordern eine Präzisierung der Bestimmung, da nicht klar hervorgehe, ob der Antragsteller oder der Antragsgegner die Gebühren für die Löschung wegen Nichtgebrauchs bezahlen müsse.

Art. 36 Abs. 1 und 2 Inhalt

Zu diesem Artikel sind in der Vernehmlassung keine Bemerkungen eingegangen.

Art. 38 Abs. 2 Auskünfte über Eintragungsgesuche

Für VESPA und VSP ist es wichtig, dass auch abgelehnte internationale Marken auf der Plattform Prüfungshilfe erscheinen. In diesem Zusammenhang ist für die beiden Verbände unklar, ob auch Marken, die nach einer Beanstandung durch ein anderes Zeichen ersetzt werden auf der Plattform Prüfungshilfe erscheinen oder nicht. Aus Sicht des VSP ist es nicht erwünscht, dass solche Marken auf der Plattform Prüfungshilfe erscheinen, sondern nur die Eintragungsgesuche, die rechtskräftig zurückgewiesen wurden.

Art. 40 Abs. 2 Bst. dbis

Zu diesem Artikel sind in der Vernehmlassung keine Bemerkungen eingegangen.

Art. 50a Verfahren zur Löschung einer internationalen Registrierung wegen

Nichtgebrauchs der Marke

Zu diesem Artikel sind in der Vernehmlassung keine Bemerkungen eingegangen.

Art. 52 Schutzverweigerung und Ungültigerklärung

Gemäss VESPA und VSP sollte das IGE möglichst wenig Gebrauch von der Möglichkeit machen, Marken den Schutz zu verweigern, deren Waren- und Dienstleistungsverzeichnis trotz Überprüfung