Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/82: Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung «Swissness» · 41 Seiten
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Vernehmlassungsbericht «Swissness»-Ausführungsrecht
Für zwei Vernehmlassungsteilnehmer (VKCS und TI) ist der Begriff «konkrete Bedingungen» in Absatz 2 nicht klar genug.
Art. 4 Berechtigung zur Einreichung eines Eintragungsgesuchs
Vier Vernehmlassungsteilnehmer (economiesuisse, FH, FDP, TVS) schlagen vor, den Begriff «Gruppierung von Produzenten» durch «Branchenverband» zu ersetzen. Der Unterschied bei den Repräsentativitätskriterien zwischen Artikel 52n Absatz 2 MSchV und Artikel 4 dieses Verordnungsentwurfs wird von vier Verbänden als potenziell problematisch angesehen (economiesuisse, FH, FDP und TVS), während zwei andere Verbände (SGV und VSB) verlangen, dass die beiden Bedingungen in Absatz 2 alternativ statt kumulativ erfüllt sein müssen.
Ein Verband (VSP) wirft die Frage auf, mit welchen Mitteln die Einhaltung des Kriteriums von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a nachgewiesen werden kann.
Art. 5 Inhalt des Eintragungsgesuchs
Ein Vernehmlassungsteilnehmer (J. Simon) ist der Auffassung, dass von der gesuchstellenden Gruppierung auch Belege verlangt werden müssen, dass es sich nicht um eine Gattungsbezeichnung handelt (Absatz 2).
Art. 6 Pflichtenheft
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer (FH, economiesuisse, FDP) betonen, dass im Falle einer Bezeichnung, die durch eine Verordnung nach Artikel 50 Absatz 2 MSchG definiert würde und anschliessend Gegenstand eines Eintragungsgesuchs nach diesem Verordnungsentwurf wäre, das Pflichtenheft aus den in der Verordnung nach Artikel 50 Absatz 2 MSchG festgelegten Anforderungen bestehen sollte.
Art. 7 Stellungnahmen
Die meisten Kantone (AG, AR, BL, FR, GL, GR, NE, SH, SZ, TG, TI, ZG) und der VKCS sind gegen einen Verweis auf die «betroffenen kantonalen Behörden» im Verordnungsentwurf.
Art. 8 Prüfung, Entscheid und Veröffentlichung
Zu diesem Artikel sind im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung keine Bemerkungen eingegangen.
Art. 9 Einsprache gegen einen Entscheid zu einem Eintragungsgesuch
Vier Kantone (GR, SZ, TG, TI) und der VKCS verlangen eine Präzisierung des Einspracherechts der Kantone. Zwei Vernehmlassungsteilnehmer (TI und VKCS) verlangen die Aufnahme einer Definition des Begriffs «Gattungsbezeichnung» in Absatz 3.
Art. 10 Gesuche um Änderung des Pflichtenhefts
Zu diesem Artikel sind im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung keine Bemerkungen eingegangen.
Art. 11 Eintragung in das Register