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Vernehmlassung 2014/84: Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz · 21 Seiten
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Konzept Wolf BAFU 2014
• fördert den Herdenschutz mit Hunden; es erlässt Richtlinien zu Eignung, Zucht, Ausbildung, Hal-
tung, Einsatz und Meldung von geförderten Herdenschutzhunden;
• kann weitere Massnahmen der Kantone für den Herdenschutz fördern, sofern Herdenschutzhun-
de nicht ausreichend oder zweckmässig sind;
• begleitet und überwacht die Umsetzung des Konzepts Wolfs Schweiz durch die Kantone;
• stellt den Kantonen die nötigen Grundlagen über den Umgang mit Wölfen für die Information und
Aufklärung der Bevölkerung und spezifischer Interessengruppen zur Verfügung;
• unterstützt Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung, welche die Behörden von
Bund und Kantonen sowie die betroffenen Kreise über den Herdenschutz beraten; es zieht diese Organisation für die interkantonale Koordination der Massnahmen, für das Wolfsmonitoring und den Herdenschutz bei;
• finanziert die Organisationen für das Feld-Monitoring, das genetische Basismonitoring und die
Analyse von Riss- oder Wolfskadavern;
• sorgt bei Bedarf und in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Durchführung spezieller wis-
senschaftlicher Projekte zur Ausbreitung, dem Verhalten und der Populationsdynamik des Wolfs sowie dessen Auswirkungen auf die Beutetierpopulationen;
• pflegt den internationalen Kontakt auf Fachebene.
Die Kantone sorgen für:
• das Sammeln von allen Hinweisen und Beweisen die auf Wolfspräsenz hindeuten und die lau-
fende Information des BAFU über die Situation in Gebieten mit Wölfen;
• die umgehende Information des BAFU, der für die nationale Überwachung des Wolfsbestandes
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zuständigen Institution (zur Zeit KORA ) und die für den Herdenschutz zuständige nationale 6
Stelle (zur Zeit AGRIDEA ) bei vermuteten oder nachgewiesenen Schäden durch Wölfe oder anderen Anzeichen für deren Präsenz (z. B. Risse an Wildtieren u.a.);
• die Analyse der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsstrukturen im Sömmerungsgebiet;
• die Planung und Umsetzung des Herdenschutzes gemäss Kapitel 4.3;
• die Entwicklung von Schadenverhütungsprojekten, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft;
• den Einbezug und die Information der lokalen und regionalen Behörden sowie der kantonalen
Vertreter der einzelnen betroffenen Interessengruppen (Transparenz);
• für die Berücksichtigung des Einflusses des Wolfs bei der jagdlichen und forstlichen Planung so-
wie bei der Erhaltung der einheimischen Arten- und Lebensraumvielfalt;
• die Erteilung und den Vollzug von Abschussbewilligungen, in Absprache mit der IKK;
• die Absprache der Öffentlichkeitsarbeit mit dem BAFU.
Die interkantonalen Kommissionen (IKK) koordinieren:
• die Datenerhebung für das Monitoring der Wölfe;
• die Abgrenzung der Streifgebiete von Wolfsrudeln;
• die Ausscheidung von prioritären Präventionsperimetern (siehe Anhang 3);
• die Anwendung von Herdenschutzmassnahmen;
• die fachliche Empfehlung zuhanden des betroffenen Kantons und des BAFU für die Erteilung
von Abschussbewilligungen; sie berücksichtigen dabei die Kapitel 4.5. und 4.6 dieses Konzepts und die Leitlinien des Anhangs 4;
• die Öffentlichkeitsarbeit;
• die Absprache mit und die Information von benachbarten Kompartimenten oder des angrenzen-
den Auslandes.
Die Arbeitsgruppe Grossraubtiere:
bis
• berät das BAFU bei der Aktualisierung der Konzepte nach Artikel 10 JSV;
• erörtert Fragen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit Grossraubtieren.
5 KORA: Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz; www.kora.ch 6 AGRIDEA Lausanne; www.agridea.ch