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Vernehmlassung 2014/84: Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz · 21 Seiten

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Konzept Wolf BAFU 2014

2 Rahmen und Ziele

Basierend auf den Gegebenheiten, dass

• der Wolf als einheimische Art in der Schweiz durch das Jagdgesetz (Artikel 7 Absatz 1 JSG und

die Berner Konvention) streng geschützt ist (siehe Anhang 1);

• der Handlungsspielraum für das Wolfsmanagement durch eben diese Gesetzeswerke gegeben

ist (siehe Anhang 1);

• es in der Schweiz kein aktives Wiederansiedlungsprojekt zum Wolf gibt;

• die Alpen, die Voralpen und der Jura durch zuwandernde Wölfe wiederbesiedelt und

• die Erfahrungen aus dem nachbarlichen Ausland berücksichtigt werden

und geprägt vom Grundsatz, dass

• ein Zusammenleben von Menschen und Wölfen unter bestimmten Voraussetzungen in der

Schweiz möglich ist;

werden mit diesem Konzept folgende Ziele gesetzt:

• Voraussetzungen sind geschaffen, damit zugewanderte Wölfe in der Schweiz leben und sich als

Teil einer Alpenpopulation reproduzieren können;

• Konflikte mit der Land- und Jagdwirtschaft, dem Tourismus und der betroffenen Bevölkerung

sind minimiert;

• Grundsätze für die Schadenverhütung und -vergütung und für die Intervention im Wolfsbestand

sind formuliert;

• Unzumutbare Einschränkungen in der Nutztierhaltung durch die Präsenz von Wölfen werden

verhindert;

• Kriterien für den Abschuss von a) schadenstiftenden Einzelwölfen und b) für die Regulation von

sich etablierenden Wolfsbeständen, welche grosse Schäden an Nutztierbeständen oder hohe Einbussen an den Jagdregalen der Kantone verursachen sind formuliert.

3 Organisationsstruktur, Akteure und ihre Rollen

Für das effiziente Management der Grossraubtiere Bär, Luchs und Wolf wird die Schweiz in Haupt- und Teil-Kompartimente eingeteilt, welche aus mehreren Kantonen oder Teilen davon bestehen (siehe Anhang 2). Pro Haupt-Kompartiment steuert eine interkantonale Kommission (IKK) das Grossraubtiermanagement. Jede IKK besteht aus je einem Vertreter der betroffenen Kantone und des BAFU. Sie kann bei Bedarf durch weitere Vertreter von Behörden der Kompartimentskantone, von Kantonen benachbarter Kompartimente oder des Bundes erweitert werden und Experten beiziehen.

Das BAFU ist verantwortlich für die Erarbeitung von Richtlinien für das Wolfsmanagement und den Herdenschutz. Es sorgt für den Einbezug der nationalen Verbände der direkt Betroffenen. Dafür bildet und führt es eine «Arbeitsgruppe Grossraubtiere», in welcher andere Bundesämter, die Kantone und die Betroffenen nationaler Interessenverbände vertreten sind.

Das BAFU:

• sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für das nationale Monitoring der Wölfe;

• sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Erfassung der Schäden durch Wölfe an Nutz-

tieren;

• sorgt in Zusammenarbeit mit Akteuren der Landwirtschaft:

- für die Entwicklung von Massnahmen zur Schadenverhütung;

- für die Beratung und die Koordination bei der Umsetzung dieser Massnahmen

- für die Abschätzung der ökonomischen Folgen

• unterstützt und koordiniert die räumliche Planung der Massnahmen durch die Kantone zur Ver-

hütung von Schäden durch Wölfe; es erlässt dazu eine Richtlinie;