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Vernehmlassung 2014/84: Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz · 21 Seiten
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Konzept Wolf BAFU 2014
Klein- und Grossvieh von der BAFU-Unterstützung profitieren und Massnahmen zur Prävention von Schäden treffen.
Das BAFU schafft und unterstützt eine neutrale Koordinationsstelle für Herdenschutzmassnahmen Fachstelle für Herdenschutz und eine Fachorganisation für Herdenschutzhunde (zur Zeit beide bei AGRIDEA Lausanne).
Die Aufgaben der Fachstelle für Herdenschutz richten sich nach der Richtlinie des BAFU nach Artikel ter
10 Absatz 3 JSV und sind:
• das Sammeln von Wissen und Erfahrungen mit möglichen Schutzmassnahmen und die Beratung
der Kantone zum Herdenschutz;
• die Unterstützung der kantonalen räumlichen Planung für den Herdenschutz;
• In Zusammenarbeit mit den Kantonen, die Beratung der Direktbetroffenen
• gemeinsam mit Kantonen und BAFU, die Koordination der Schutzmassnahmen;
• die Koordination der materiellen und finanziellen Unterstützung für die Anwendung der
Schutzmassnahmen.
Die Aufgaben der Fachorganisation für Herdenschutzhunde richten sich nach der Richtlinie des BAFU
quater
nach Artikel 10 Absatz 3 JSV und sind:
• die Koordination und Ausrichtung der materiellen und finanziellen Unterstützung der Halter offiziell
registrierter Herdenschutzhunde;
• die Koordination und Finanzierung der Herdenschutzhundezucht und –ausbildung;
• die Begleitung und das Audit der Herdenschutzhundehalter und –züchter;
• die Kontrolle des rechtskonformen Einsatzes von Herdenschutzhunden;
• das Sammeln von Erfahrungen mit Herdenschutzhunden und deren Weitergabe in geeigneter Form.
Die Aufgaben der Kantone sind:
• die Integration des Herdenschutzes in die landwirtschaftliche Beratung;
• die räumlichen Planung für den Herdenschutz;
• der Entscheid über den Einsatz der geeigneten Herdenschutzmassnahmen.
Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Direktbetroffenen die Einführung und das Ergreifen von Schutzmassnahmen auch in Gebieten, wo der Wolf zwar noch nicht aufgetreten ist, aber mit dessen Auftauchen kurz- bis mittelfristig gerechnet werden muss.
Neuweltkameliden und Hirschartige (Cerviden) in Gehegen sollen vor Wölfen geschützt werden. Der Bund kann entsprechende Schutzmassnahmen unterstützen.
4.4 Schäden durch Wölfe: Ermittlung und Entschädigung
Schäden werden durch die kantonalen Behörden erhoben. Sie können zur Beurteilung und Ermittlung die vom Bund beauftragte Institution für die Überwachung von Wölfen (zur Zeit KORA) beiziehen.
Das BAFU führt periodisch Aus- und Weiterbildungskurse für die kantonalen Vollzugsorgane durch (gemäss Artikel 14 JSG).
Bei Schäden an Nutztieren durch Caniden ist nach Möglichkeit immer organisches Material (Kot, Speichel, Haare, Erbrochenes etc.) des potentiellen Schadenverursachers zu sammeln. Dieses Material ist umgehend an die für die nationale Bestandesüberwachung des Wolfs zuständige Institution (zur Zeit KORA) zu schicken.
Die Schäden an Nutztieren und landwirtschaftlichen Kulturen durch Wölfe werden von Bund und Kanton gemeinsam entschädigt (80% Bund und 20% Kanton gemäss Artikel 10 Absätze 1-3 JSV).