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Vernehmlassung 2014/84: Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz · 21 Seiten

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Konzept Wolf BAFU 2014

In Erfüllung verschiedener Motionen („Regulierung des Wolfs- und Raubtierbestandes“ Mo 09.3812; „Verhütung von Wildschäden“ Mo 09.3951; „Verhütung von Grossraubtier-Schäden“ Mo 10.3008; „Grossraubtier-Management. Erleichterte Regulation“; Mo 10.3605) hat der Bundesrat 2012 die JSV revidiert und mit neuen Möglichkeiten zur Regulierung von Beständen geschützter Arten ergänzt. Als neue Gründe für die Regulierung wurden „grosse Schäden an Nutztierbeständen“ sowie „hohen Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone“ aufgenommen.

Die 2010 von Nationalrat Hansjörg Hassler eingereichte und von beiden Räten des Bundesparlaments angenommene Motion „Grossraubtier-Management. Erleichterte Regulation“ (10.3605) verlangt

a) den Handlungsspielraum für die Wolfsregulation dergestalt zu erweitern, dass innerhalb der Berner

Konvention und

b) mit dem Blick auf die Wolfsabschusspolitik in Frankreich das Konzept Wolf Schweiz mit Manage-

mentinstrumenten wie „tir de défense“ und „tir de prélèvement“

ergänzt wird.

Der Bundesrat hat sich dazu bereit erklärt, das Wolfskonzept entsprechend anzupassen, sofern die Rahmenbedingungen wie flächige Verbreitung des Wolfes, dokumentierte Reproduktion, Monitoring der Bestände sowie umgesetzte Herdenschutzmassnahmen nachweislich erfüllt sind.

Die Motion „Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren“ (10.3242) von Nationalrat Hassler fordert vom Bundesrat die Erarbeitung eines Berichts über die Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung, sowie zur Klärung der Haftungsproblematik bei Übergriffen von Herdenschutzhunden. Zudem soll der Bund ein Monitoring für Herdenschutzhunde einführen. Am 6. November 2013 hat der Bundesrat diesen Bericht vorgelegt und gleichzeitig die JSV mit zwei neuen Artikeln zum Herdenschutz ergänzt. Diese Verordnungsbestimmungen definieren den vom Bund geförderten Herdenschutz (Artikel 10ter quater

) und regeln die Zucht, die Ausbildung und den Einsatz von Herdenschutzhunden (Artikel 10 ).

Stellenwert

Das vorliegende Konzept ist eine Vollzugshilfe des BAFU und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Vollzugshilfen des BAFU werden unter Einbezug der Kantone und aller betroffenen Kreise erarbeitet. Das Konzept konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe und unterstützt eine einheitliche Vollzugspraxis. Das Konzept gewährleistet einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, andererseits ermöglicht es im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.

Die Anhänge führen einzelne konzeptionelle Weichenstellungen aus und spezifizieren die Aufgaben der Vollzugsorgane dieses Konzepts. Sie sind als Praxishilfen zu verstehen und werden im Sinne einer bewährten Vorgehensweise («best practice») regelmässig angepasst. Die Anpassung der Anhänge richtet sich nach den gemachten Erfahrungen und ist Aufgabe des BAFU.

Der Wolf in der Schweiz und in den Alpen

Seit 1995 sind regelmässig Wölfe aus den italienisch-französischen Alpen in die Schweiz zugewandert und haben Nutztiere gerissen; einzelne Nutztierhalter erlitten dabei grosse Schäden.

Im Sommer 2006 haben die zuständigen italienischen, französischen und schweizerischen Behörden eine Vereinbarung getroffen, nach der die Wölfe unter Wahrung der internationalen und nationalen Gesetzgebung im westlichen Alpenraum (I-F-CH) als eine Alpenpopulation zu behandeln sei. Auch die 2010 von der Kommission der Europäischen Union erlassenen „Guidelines for Population Level Mana-