Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten

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Früherkennung und Frühintervention: Hospitalisierung als Ausgangspunkt für weitere Massnahmen anstatt zusätzliche Tabuisierung

BE, BL, BS, FR, JU, OW, SZ, TI, ZH, GDK, CIAO, FSP, GREA sind der Ansicht, dass Alkoholismus bereits heute ein stark tabuisiertes Thema sei. Die neue Regelung werde diese Tabuisierung verstärken. Wegen der möglichen Kostenbeteiligung würde das Arzt-Patientenverhältnis belastet und eine Früherkennung von Alkoholabhängigkeit behindert. Arud, Coroma ergänzen, dass neben Hochrisikotrinkern auch Personen mit weiteren psychischen Problemen (Nebendiagnosen, Komorbiditäten) nicht mehr für Sekundärprävention und Frühintervention erreicht werden könnten.

BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NW, OW, SG, SZ, TI, VD, ZH, GDK, EVP, GPS, SPS, Arud, Avivo, CIAO, Coroma, DJS/DJZ, EKAL, EKKJ, FVA, GREA, Hausärzte Schweiz, KSSD, Lausanne, SAJV, SBK, SSV, Sucht Schweiz machen geltend, dass Hospitalisierung – gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – als Chance genutzt werden können, sie unmittelbar nach dem auch für sie selber einschneidenden Erlebnis einer Alkoholvergiftung im Sinne einer Frühintervention zu einer Nachbesprechung einzuladen. In dieser Nachbesprechung werden der Vorfall aufgearbeitet und die Konsequenzen und Gefahren aufgezeigt, welche mit dem übermässigen Alkoholkonsum direkt oder indirekt zusammenhängen. Gleichzeitig stellt dieses Verfahren auch eine Früherkennung dar, da im Sinne einer Triage auch erkannt werden soll, in welchen Fällen die Alkoholvergiftung ein Ausrutscher war und voraussichtlich einmalig bleiben wird oder wo aufgrund des Konsummusters und/oder anderer Begleitumstände eine Gefährdung vorliegt und eine weitere Behandlung oder Begleitung angezeigt ist. Damit soll verhindert werden, dass die Betroffenen chronische Konsummuster und eine Alkoholabhängigkeit erwerben. Verschiedentlich wird auf bestehende Projekte in diesem Bereich hingewiesen6, die das Ziel verfolgen, die Betreuung von Menschen mit Alkoholproblemen in der Notfallaufnahme zu verbessern. Ziel dieser Projekte ist, mittels einer Kurzintervention „am Krankenbett“ gefährdete Personen frühzeitig zu erfassen und sie für weiterführende Unterstützung zu motivieren. Dies wird indirekt – via Verhindern von Folgeerkrankungen – längerfristig zu einer Kostenreduktion führen.

Der DOJ fügt an, dass eine Alkoholintoxikation von Jugendlichen im direkten Umfeld – also auch in der Gruppe der Gleichaltrigen - in den wenigsten Fällen als Kavaliersdelikt gilt. Im Gegenteil zeigen Beobachtungen, dass Jugendliche gerade durch eine Einlieferung ins Spital unter den sozialen Folgen leiden. Eine zusätzlich finanzielle Bestrafung würde diese Situation zusätzlich erschweren.

Unklare Zielgruppe

Bezüglich der Zielgruppe, welche die Initiative anvisiert, herrscht unter den Stellungnehmenden eine gewisse Unklarheit. Verschiedentlich wird darauf hingewiesen, dass nur eine Minderheit der eingelieferten Jugendliche und junge Erwachsene seien, dass sich aber der erläuternde Bericht trotzdem stark auf diese Gruppe fokussiere. Demgegenüber stände ein Gesetzesentwurf, der sich dann wieder an die gesamte Bevölkerung richtet. Für Avivo, EKKJ zeigt

6 Im Rahmen der Früherkennung und Frühintervention wurden in den letzten Jahren in vielen Kantonen unter anderem in den Spitälern von Genf, Zürich, Lausanne, Basel, dem Aargau und Wallis Interventionsmodelle entwickelt, die ein ärztliches Gespräch mit Jugendlichen vorsehen, die wegen übermässigem Alkoholkonsum in eine Notfallstation eingeliefert werden. Die untersuchten Programme werden positiv beurteilt. Zurzeit erarbeitet die Organisation „Sucht Schweiz“ im Auftrag des BAG Empfehlungen zur Umsetzung von Interventionsmodellen.

Im Bereich der Primärprävention hat die GDK 2013 zusammen mit der KKJPD und der SODK Empfehlungen für Alkoholprävention und Jugendschutz an Veranstaltungen veröffentlicht. Damit wird auf die Resultate von Testkäufen reagiert, die zeigen, dass an Grossveranstaltungen die Jugendschutzbestimmungen sehr schlecht eingehalten werden.