Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten

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holkonsum, sanktioniert wird. Vergleichbare Verhalten, etwa die Intoxikation mit Medikamenten oder anderen Betäubungsmitteln, welche ebenfalls zusätzliche Kosten zulasten der OKP verursachen, werden nicht sanktioniert. Die Begründung, wonach der deutliche Anstieg der Hospitalisationen bei den bis zu 23-Jährigen ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung sei, überzeugt nicht, weil nur einer von zehn stationären Fällen, die von der neuen Regelung betroffen wären, auf die genannte Altersgruppe entfällt.

GE, H+, GPS, Centre Patronal, Curafutura, DJS/DJZ legen dar, dass „Komatrinken“ im Vergleich zu Alkohol- und Drogenabhängigkeiten und zu allen KVG-Leistungen geringe Kosten verursacht. Es wäre daher unverhältnismässig, dass nur diese Gruppe die Spitalrechnung selber tragen müsste.

VSAO sieht das Gleichbehandlungsprinzip verletzt, da regelmässiger Alkoholkonsum gegenüber Einzelexzessen privilegiert behandelt würde.

FMH, SSAM, Arud weisen zudem darauf hin, dass die Initiative gegen Artikel 12 der Bundesverfassung „Recht auf Hilfe in Notlagen“ verstösst. Dieser Artikel sieht vor, dass wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, Anspruch hat auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.

Nicht erwiesene Wirksamkeit der Massnahme

AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, OW, SO, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH, GDK, GPS, SPS, Alano, Arud, avenirsocial, Blaues Kreuz SH-TG, casa fidelio, CIAO, CONTACT NETZ, DJS/DJZ, DOJ, EKKJ, Fachverband Sucht, FSP, FVA, Gfs, GREA, Hausärzte Schweiz, H+, IVR, NGO-Allianz, Suchtfachstelle SG,SIP LU, Suchtberatung Werdenberg Suchtfachstelle SG, Ticino Addiction, ZüFAM machen darauf aufmerksam, dass die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahme nicht erwiesen ist, im Gegensatz zu anderen Massnahmen, deren Wirksamkeit mehrfach wissenschaftlich untersucht wurde (siehe Alternative Massnahmen). EVP, ChiroSuisse, KSSD, SSV zweifeln an der Wirksamkeit der Massnahme. FRC hält die vorgeschlagene Massnahme nicht für eine effektive präventive Lösung und Centre Patronal hält den Entwurf generell für nicht geeignet, um das anvisierte Ziel – die Förderung der Eigenverantwortung – zu erreichen. DJS/DJZ hält ergänzend fest, dass die vom Urheber der parlamentarischen Initiative in den Vordergrund gestellte Eigenverantwortung den Kontext und die Strukturen, die zum risikoreichen Verhalten beitragen, in sachwidriger Weise ausblende. BE, BL, BS, FR, GR, SZ, TI GDK, Alano, Arud, avenirsocial, Blaues Kreuz SH-TG,casa fidelio, CONTACT NETZ, DOJ, Fachverband Sucht, FSP, Gfs, IVR, NGO-Allianz, Suchtberatung Werdenberg, Suchtfachstelle SG, SIP LU, Ticino Addiction, ZüFAM weisen zudem daraufhin, dass kein europäisches Land bekannt ist, in welchem eine solche Massnahme umgesetzt werde. BE, BL, BS, FR, GR, JU, NE, SZ, TI, GDK, FSP, GPS, SPS, CIAO, FVA, GREA, Hausärzte Schweiz, Sucht Schweiz sprechen sich schliesslich dafür aus, dass der Alkoholmissbrauch mit Massnahmen bekämpft werden soll, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist.

Risiko von Todesfällen und kostspieligen gesundheitlichen Folgeschäden

AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, TI, VD, VS, ZG, GDK, GPS, SPS, Alano, Arud, avenirsocial, Avivo,Blaues Kreuz SH-TG, casa fidelio CIAO, ChiroSuisse, Juncker, CONTACT NETZ, Coroma, DJS/DJZ, DOJ, EKAL, EKKJ, Fachverband Sucht, FMH, FSP, FVA, Gfs, GREA, Hausärzte Schweiz, H+, IVR, KSSD, Lausanne, NGO-Allianz, SAJV, SAPPM, Suchtberatung Werdenberg, Suchtfachstelle SG, SIP LU, SBK, SMV, SSAM, SSV, Sucht Schweiz, Ticino Addiction, VSAO, ZüFAM weisen auf die Gefahr hin, dass es insbesondere bei Jugendlichen und anderen finanzschwachen Bevölkerungsgruppen zu einer verspäteten Notversorgung und damit zu kostspieligen gesundheitlichen Folgeschäden (durch die Notwendigkeit von zusätzlichen und komplexeren ärztlichen Eingriffen) oder sogar zu Todesfällen wegen Alkoholintoxikation kommen könnte. Verschiedentlich wird auch erwähnt, dass eine solche Entwicklung dem in der Suchtpolitik geltenden Prinzip der Schadensminderung entgegen laufe und faktisch zu einer Zweiklassenversorgung im Notfall führe.