Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten
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SO erwähnt, dass die alkoholbedingten direkten Gesundheitskosten in der Schweiz von rund 600 Mio. Franken pro Jahr nicht etwa nur durch die Sozialversicherungen getragen werden. Private beteiligen sich daran schon mit 30% und der Staat mit 20% wie eine aktuelle Untersuchung des Bundesamtes für Gesundheit zeigt4.
Versicherte tragen bereits heute einen Teil der Kosten
BE, BL, BS, FR, SZ, TI, VD, ZH, GDK, FSP, H+, Curafutura weisen darauf hin, dass junge Menschen häufig eine hohe Franchise gewählt haben und, wenn sie im laufenden Jahr keine oder wenige anderen Leistungen bezogen haben, bereits heute einen wesentlichen Teil der Kosten selber tragen. IVR, VD weisen zudem darauf hin, dass die OKP ohnehin nur 50 %, höchstens jedoch 500 bzw. 5'000 Franken je Kalenderjahr an Transport- und Rettungskosten übernimmt.
Schwierige Umsetzung durch Abgrenzungsfragen
AI, AG, AR, BE, BL, BS, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZH, GDK, SPS, GPS, Alano, Arud, avenirsocial, Avivo, BEKAG, Blaues Kreuz SH-TG, casa fidelio, Juncker, CIAO, CONTACT NETZ, Centre Patronal, Curafutura, DJS/DJZ, EKAL, Fachstelle für Suchtfragen Goldau, FSP, FMH, Gfs, GREA, Hausärzte Schweiz, H+, IVR, KSSD, NGO-Allianz, SPO, SSAM, SSV, Sucht Schweiz, SIP LU, Suchtberatung Werdenberg, Suchtfachstelle SG, VSAO, ZüFAM rechnen mit unverhältnismässigem Aufwand beim Vollzug der neuen Regelung. Insbesondere wird geltend gemacht, dass grosse Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zu anderen Diagnosen entstehen werden, insbesondere zu Intoxikationen durch andere Suchtmittel, zu unfall- und gewaltbedingten Verletzungen und zu psychischen Krankheiten. Aufgrund der Zahlen der Studie Wicki5 dürfte in der Mehrheit der Fälle von alkoholbedingten Hospitalisierungen (Schätzung 80%) eine Verbindung zu Alkoholabhängigkeit bestehen. Der Aufwand für die Bestimmung der „verschuldeten“ Fälle wird damit sehr gross. Aufgrund der Erfahrungen in der Unfallversicherung wird dies zu umstrittenen Rechtsfällen führen.
FMH, FSP ergänzen, dass der medizinische und bürokratische Aufwand für die Abklärung, ob es in einem Fall von alkoholbedingter Hospitalisierung eine Verbindung zu einer Alkoholabhängigkeit gibt, enorm hoch und angesichts der Kosten absolut unverhältnismässig ist.
Gefährdung des Datenschutzes
FMH, FSP führen aus, dass das Arztgeheimnis analog zum UVG hier aufgehoben wäre, falls die Krankenkassen eine Kausalitätsprüfung durchführen würden. Der Schutz von besonders schützenswerten Personendaten und das Arztgeheimnis insbesondere wären tangiert und das Arzt-Patienten-Verhältnis beeinträchtigt. Auch BE, BL, FR, SZ, TI, ZH, GDK gehen davon aus, dass das Erfassen und Weiterleiten von Patientendaten an die Versicherer datenrechtliche Fragen aufwirft.
Verletzung der Bundesverfassung (Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit, Recht auf Nothilfe)
AG, BE, BL, BS, FR, GR, JU, OW, SH, SZ, TI, GDK, Arud, DJS/DJZ, EKAL, Gfs, Hausärzte Schweiz, H+, SAPPM, SMV, SSAM, Sucht Schweiz, VSAO halten fest, dass mit der Vorlage lediglich ein einzelnes gesundheitsschädigendes Verhalten, nämlich der übermässige Alko-
4 Polynomics 2014: Alkoholbedingte Kosten in der Schweiz. Schlussbericht im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit, Vertrag Nr. 12.00466.
5 Wicki, M. (2013). Hospitalisierungen aufgrund von Alkohol-Intoxikation oder Alkoholabhängigkeit bei Jugendlichen und Erwachsenen - Eine Analyse der Schweizerischen „Medizinischen Statistik der Krankenhäuser“ 2001-2010 (Forschungsbericht Nr. 62). Lausanne: Sucht Schweiz.