Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten

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von so genannten Lockvogelangeboten, sowie Massnahmen zur Verhinderung des Verkaufs alkoholischer Getränke an Minderjährige.

Avivo, CIAO, GREA, Sucht Schweiz verweisen auf das Beispiel von Genf, wo 2005 zeitliche Verkaufseinschränkungen eingeführt wurden und in der Folge, die Hospitalisierungen wegen Alkoholintoxikation im Vergleich zu anderen Kantonen abgenommen haben.

EVP hält fest, dass die bereits verfolgten Präventionsmassnahmen prioritär und auf mindestens gleichbleibende Finanzmittel angewiesen seien, und dass sich Präventionskampagnen an die gesamte Bevölkerung richten sollen, da der Alkoholmissbrauch nicht ausschliesslich ein Problem der Jungen sei.

CIAO, FVA, GREA setzen auf Massnahmen der strukturellen Prävention in Kombination mit Massnahmen der Verhaltensprävention (Kurzinterventionen, Interventionen in Schulen und bei Eltern, Interventionen im Festbereich). NW, CVP, ChiroSuisse, Juncker, SAJV, SBK,

SMV schlagen weitere Massnahmen im Bereich der Verhaltensprävention vor. Genannt werden Aufklärungskampagnen, Präventionsprogramme an Schulen und Veranstaltungen, Förderung der Eigenverantwortung und der Elternbildung.

EKKJ, EVP, FSP, SBK, SMV sehen Potential in einer optimierten Behandlung von Risikokonsumenten und in der vermehrten Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Suchtfachstellen für die Nachbetreuung in der Folge von Hospitalisierungen. FSP erwähnt die bestehende Zusammenarbeit zwischen Universitätsspital Zürich USZ und der Zürcher Fachstelle für Alkoholprobleme als Beispiel.

BE, BL, FR, SZ, TI, GDK sehen im Nationalen Programm Alkohol (NPA) Chancen für Massnahmen wie eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzes, Programme an Schulen und Veranstaltungen sowie Frühinterventionen in Spitälern. Auch die EKAL verweist darauf, dass der Bundesrat das Nationale Programm Alkohol verabschiedet hat, um Alkoholmissbrauch effektiv bekämpfen zu können, und dass die vorgeschlagene Massnahme diesen Bemühungen entgegenlaufe. So setze das NPA – neben anderen Aktivitäten – einen Fokus auf den Jugendschutz und den Vollzug der geltenden rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich. Zudem fördere das Programm – durch Informationen und Austauschplattformen – die interdepartementale Zusammenarbeit in den Kantonen zwischen Polizei, Justiz, Volkswirtschaft und Gesundheit.

Aufgrund der Vielschichtigkeit von Alkohol- und anderen Suchtproblemen plädiert die SSAM für eine kohärente, wirksame und nachhaltige Politik, die alle psychoaktiven Substanzen umfasst. Die isolierte Betrachtungsweise der Initiative verhindere, dass Alkohol- und Suchtprobleme nachhaltig gelöst werden können.

Weitere Anregungen und Bemerkungen der Gegner

- BE, BL, BS, FR, SZ, TI, GDK weisen darauf hin, dass diese neue Kostenbeteiligung dazu

führen könnte, dass bei UVG-Versicherten ein Vorfall wenn möglich als Unfall diagnostiziert wird. Dies weil das UVG keine Kostenbeteiligung vorsieht.

- LU betont, dass eine Kostenübernahme von Komatrinkern, wenn schon, zumindest so aus-

gestaltet sein müsste, dass die Krankenversicherer die Leistungen in jedem Fall bezahlen müssen und dann Rückgriff nehmen können auf die verursachenden Personen. Eine Risikoüberwälzung auf die Leistungserbringer und Kantone lehnen sie entschieden ab.

- VD würde eine beschränktere Lösung begrüssen, wonach die Möglichkeit für die Spitäler

abgeklärt würde, den Betroffenen einen Teil der durch den Spitalaufenthalt verursachten Hotelleriekosten in Rechnung zu stellen.

- SPO ist der Meinung, dass Komatrinker mit einem entsprechenden Pauschalbetrag zur

Kasse gebeten werden sollten. Das Prinzip, dass die Heilungskosten von der Krankenkasse übernommen werden, dürfe aber nicht angetastet werden. Deshalb sei die Pflicht zur Kostenbeteiligung für Komatrinker nicht über das KVG zu statuieren. Auch die KSSD