Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

dies ein Missverstehen der Problematik auf, das zur falschen Annahme führt, Hospitalisierungen wegen Alkoholintoxikation sei vor allem ein Problem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, dabei liege das durchschnittliche Alter der Eingelieferten bei ca. 45. Jahren und 2010 seien knapp 90% der Eingelieferten über 23 Jahre alt gewesen. Die SAJV sieht darin eine Stigmatisierung der Jugend. Die genannten Unklarheiten führen SO, Alano, Arud, avenirsocial, Blaues Kreuz SH-TG, casa fidelio, CIAO, CONTACT NETZ, EKKJ, Fachverband Sucht, Gfs, GREA, IVR, NGO-Allianz, Suchtberatung Werdenberg, Suchtfachstelle SG, SIP LU, Ticino Addiction, ZüFAM zum Schluss, dass die vorgeschlagene Massnahme an der fokussierten Zielgruppe vorbeiziele, falls die SGK-N tatsächlich primär das Trinkverhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen adressieren wolle. Hausärzte Schweiz fügt zudem an, dass sich die Massnahme in diskriminierender Weise nur an eine Art des problematischen Alkoholkonsums wende und bspw. den chronischen Konsum auslasse.

Sucht Schweiz merkt an, dass exzessiver Alkoholkonsum nicht ein Phänomen sei, das primär Jugendliche und junge Erwachsene betreffe. Es gäbe überdies Hinweise darauf, dass es sich bei der Mehrzahl der wegen exzessivem Alkoholkonsum behandelten Jugendlichen nicht um sog. "Problemjugendliche mit wiederholt problematischem Trinkverhalten" handelt. ⅔ der eingelieferten Jugendlichen seien alkoholunerfahren, so dass man davon ausgehen könne, dass die Alkoholintoxikation als „Unfall“ betrachtet werden müsse. Zudem wirke gerade bei Jugendlichen eine Strafandrohung wenig, um sie von Risikoverhalten abzuhalten, wogegen eine Veränderung des Kontextes, in dem Risikoverhalten stattfinde, wie beispielsweise eine Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol, mehr Erfolg verspreche. Nicht umsonst würden gerade Jugendliche unter 18 Jahren vor dem Gesetz als Minderjährige behandelt und ihnen damit eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zugestanden. Die in den Erläuterungen des Bundes zum Artikel 64a, Abs.3, Bst a beschriebene Voraussetzung der "allgemeinen Lebenserfahrung" schliesst damit gerade diese Jugendlichen vom Gesetz aus. SAPPM ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Massnahme komplett am Jugendschutz vorbeiziele, da Jugendliche gerade deshalb dem Jugendstrafrecht unterstehen, weil sie ihr Handeln und dessen Konsequenzen nicht im gleichen Masse einschätzen können wie Erwachsene. Deswegen können sie auch nicht vollständig verantwortlich gemacht werden.

Befürwortung von alternativen Massnahmen

Gemäss BE, BL, BS, FR, JU, GR, SZ, TI, ZH, GDK, FSP, SPS, CIAO, DJS/DJZ, GREA,

Hausärzte Schweiz ist die Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen im Alkoholbereich weltweit untersucht worden. Erwiesenermassen wirksame Massnahmen sind: preisliche Massnahmen (vermeiden von Billigalkohol), Beschränkung der Erhältlichkeit, Massnahmen zur Verhinderung des Verkaufs an Minderjährige, Haftbarkeit der Verkäufer von Alkohol in Schadensfällen, Früherkennung und Frühintervention bei Alkoholmissbrauch.

Verschiedentlich wird eine inkohärente Vorgehensweise in der schweizerischen Gesundheitspolitik ausgemacht, die sich darin äussert, dass in den Beratungen zur Totalrevision des Alkoholgesetzes wirksame Massnahmen aus den Vorlagen gestrichen werden, während die vorliegende parlamentarische Initiative versucht, mithilfe einer nicht nachweislich wirksamen Massnahme, dem Problem Herr zu werden. NE, VD, CVP, SPS, CIAO, EKAL, GREA bemängeln, dass sich die Initiative damit begnügt, lediglich die Folgen des Alkoholmissbrauchs

- konkret die verursachten Kosten - zu reduzieren, anstelle dem Alkoholmissbrauch mit wirksamen Massnahmen vorzubeugen, welche auf die Ursachen übermässigen Alkoholkonsums einwirken.

AR, BE, BL, BS, FR, GR, SZ, TI, VD, ZH, GDK, EVP, GPS, SPS, CIAO, EKAL, EKKJ, FSP, FVA, GREA, Hausärzte Schweiz, KSSD, Lausanne, SSV, Sucht Schweiz befürworten wirksame strukturelle Massnahmen. Die meisten äussern sich dahingehend, dass sie sich im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes für entsprechende Massnahmen eingesetzt haben; sie unterstützen Massnahmen wie preisliche Massnahmen gegen Billigangebote von Alkohol, die Beschränkung der Erhältlichkeit durch ein Nachtverkaufsverbot und ein Verbot