Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten
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FR stellt fest, dass dem Bundesrat eine sehr weite Zuständigkeit eingeräumt würde, da er grundsätzliche Kriterien festlegen müsste.
Die JSVP beantragt, diesen Absatz wie folgt zu ergänzen:
a. Bei Folgekosten durch Verkehrsunfälle gilt die jeweilige gesetzliche Promille-Obergrenze als relevante Grösse zur Beurteilung, ob ein „übermässiger Alkoholkonsum“ vorliegt.
b. Im Normalfall liegt ein „übermässiger Alkoholkonsum“ vor, wenn Folgekosten von Ausnüchterungszellen oder ärztlichen Behandlungen, durch einen reduzierten oder keinen Alkoholkonsum hätten vermieden werden können.
GPS, Alano, Arud, avenirsocial, Blaues Kreuz SH-TG, casa fidelio, CIAO, CONTACT NETZ, DJS/DJZ, Fachstelle für Suchtfragen Goldau, Fachverband Sucht, Gfs, GREA, NGO-Allianz, Hausärzte Schweiz, IVR, SIP LU, SPO, Suchtberatung Werdenberg, Suchtfachstelle SG, Ticino Addiction, ZüFAM beantragen, dem Bundesrat auch die Kompetenz zu erteilen, einen Höchstbetrag festzulegen. Zudem wollen sie den Bundesrat verpflichten, die Kriterien für einen übermässigen Alkoholkonsum nach medizinischen Standpunkten festzulegen.
4.2.5 zu Absatz 6 (Evaluation der Wirkungen) / Befristung auf fünf Jahre
BDP KSSD begrüssen die vorgeschlagene Befristung und die wissenschaftliche Evaluation. Die FDP erachtet sie als zentral, santésuisse als unabdingbar. Damit soll eine fundierte Analyse der Auswirkung der neuen Regelung auf das Verhalten der Versicherten ermöglicht werden.
ZG bezweifelt stark, dass innerhalb der vorgesehenen Frist alle relevanten Informationen betreffend Auswirkung der Regelung vorliegen. Insbesondere die längerfristigen finanziellen Folgen z.B. aufgrund von Gerichtsurteilen, könnten dannzumal noch nicht abschliessend beurteilt werden.
4.2.6 zum Minderheitsantrag Art. 64a0 Pilotversuche
Falls auf die Vorlage eingetreten wird, unterstützen BS, FR, SPS, Spitex den Minderheitsantrag, wonach der Bundesrat Pilotprojekte bewilligen kann. Die Einführung des Verursacherprinzips im KVG stellt eine grundlegende Änderung dar, die Pilotversuche voraussetzt.
SVP, senesuisse lehnen auch diesen Minderheitsantrag ab.