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Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten

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Entwicklung der Gesundheitskosten

BDP, FDP, SGV, santésuisse, senesuisse betonen, dass angesichts der Entwicklung der Gesundheitskosten grundsätzlich alle Massnahmen prüfenswert sind, die das Potential für eine Kostendämpfung haben.

Stärkung der Eigenverantwortung

BDP, Groupe Mutuel, JSVP, SVP, santésuisse, senesuisse erachten es als stossend, wenn nicht krankheitsbedingte Kosten zulasten der Allgemeinheit grobfahrlässig generiert und von der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) übernommen werden müssen. Sie begrüssen, ebenso wie FDP und Groupe Mutuel, eine Stärkung der Eigenverantwortung.

Punktuelle Einschränkung des Solidaritätprinzips zugunsten erhoffter präventiver Wir-

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TG, BDP, SVP, SGV heissen eine punktuelle Einschränkung des Solidaritätsprinzips gut, da es sich beim Komatrinken nicht um eine typische Krankheit handelt, resp. da bereits gemäss den heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bereichen die Leistungspflicht des Versicherers eingeschränkt werden kann. Sie erhoffen sich von der Regelung eine präventive Wirkung.

senesuisse unterstützt keinen generellen Paradigmenwechsel zum Verursacherprinzip in der obligatorischen Krankenpflege, begrüsst aber eine eher eng eingegrenzte Grundversicherung, welche nur eine begrenzte Anzahl nötiger Pflegehandlungen bezahlt.

Einführung der Verschuldensfrage wie in anderen Sozialversicherungen

Die FDP hält fest, dass das Konzept des „Selbstverschuldens“ in anderen Sozialversicherungen seit langer Zeit angewendet wird, und will dieses versuchsweise ins KVG einführen.

Auch santésuisse unterstützt grundsätzlich die Forderung, wonach medizinische Leistungen, die aufgrund von übermässigem Alkoholkonsum, Rauchen, Übergewicht oder Schönheitsoperationen anfallen, durch die Verursacher in vollem Umfang bezahlt werden sollten. Sie verweist auf Artikel 21 Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrecht, wonach der versicherten Person die Geldleistungen gekürzt oder verweigert werden können, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.

Ablehnung von alternative Massnahmen

JSVP, SVP lehnen alternative Massnahmen wie ein strengeres Alkoholgesetz und mehr staatliche Prävention und Verbote klar ab.

Weitere Anregungen und Bemerkungen der Befürworter

- Da Komatrinken keine medizinische Diagnose darstellt, weist TG auf die Wichtigkeit hin,

dass die Ärztinnen und Ärzte ihre Beurteilungen rechtlich nachvollziehbar zu dokumentieren wissen; dies insbesondere mit Blick auf die in Art. 64a Abs. 1 enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen „bestimmter Zeitraum" und „übermässiger Alkoholkonsum". So wird verhindert, dass ein unverhältnismässiger Aufwand entsteht und es zu Rechtsstreitigkeiten und dadurch zu weiteren Kosten kommt. Die Befürchtungen, dass unter Umständen diese Massnahme zu steigendem administrativem und juristischem Aufwand führen könnte, will auch die SVP in der weiteren Debatte berücksichtigen.

- Groupe Mutuel, SGV bemängeln, dass der Gesetzesentwurf ausschliesslich die durch Al-

koholmissbrauch verursachten Kosten auf die Versicherten überwälzen will. Sie schlagen