Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

sind. Dies, weil zum einen die mit einer Alkoholintoxikation gegebenenfalls einhergehenden Nebendiagnosen (z.B. Verletzungen aufgrund von Unfällen oder Gewalt, psychische Krankheit) sehr unterschiedlich sein können, was sich entsprechend auf die Leistungserbringung und die damit verbundene Kostenbeteiligung auswirkt. Zum anderen werden wesentliche Faktoren wie der Zeitraum, innert dem die Leistung nach übermässigem Alkoholkonsum erbracht wird, oder die Kriterien eines übermässigen Alkoholkonsums vom Bundesrat erst noch festzulegen sein.

BE, BL, BS, FR, SZ, TI, GDK betrachten angesichts der möglichen Folgen bei Kantonen, Leistungserbringern und Versicherern fundierte Angaben jedoch als zwingend nötig. BE, BL, FR, SZ, TI, GDK halten fest, dass der Aufwand aufgrund von Streitfällen zur Grobfahrlässigkeit in der Unfallversicherung geschätzt werden kann.

Befürchtung von Mehrkosten statt Einsparungen

BE, BS, BL, FR, GE, JU, NE, NW, SO, SZ, TI, ZH, GDK, SPS, Alano, Arud, avenirsocial, Blaues Kreuz SH-TG, casa fidelio, ChiroSuisse, CIAO, CONTACT NETZ, Curafutura, DJS/DJZ, EKAL, Fachstelle für Suchtfragen Goldau, Fachverband Sucht, FSP, Gfs, GREA, Hausärzte Schweiz, H+, IVR, NGO-Allianz, Sucht Schweiz, SIP LU, Suchtberatung Werdenberg, Suchtfachstelle SG, Ticino Addiction, ZüFAM gehen davon aus, dass durch die Abklärung der Frage des Verschuldens Mehrkosten entstehen. Solche Abklärungen, die im Streitfall bis zum Bundesgericht weitergezogen werden können, werden bei den beteiligten Institutionen (Versicherer, Spitäler und behandelnden Ärzten) erhebliche administrative Aufwände bewirken. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Personen aus einkommensschwachen Bevölkerungsschichten die Behandlungskosten nicht bezahlen können. Beim System des Tiers garant, das für nicht stationäre Behandlungen üblich ist, liege das Inkassorisiko beim Leistungserbringer. Beim System des Tiers payant, das für stationäre Behandlungen üblich sei, könnten die Krankenversicherer 85 Prozent des Betrages beim Kanton einfordern. Somit würden vor allem die Leistungserbringer und Kantone das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen tragen.

H+ weist darauf hin, dass die Ärztinnen und Ärzte ihre Beurteilung rechtlich nachvollziehbar dokumentieren und dafür zusätzliche medizinische Abklärungen vornehmen müssten. Und dies meistens in der Nacht, wenn die Spitalleistungen am teuersten sind und weniger Personal anwesend ist. Ausserdem müssten die Informationen, welche die Spitäler den Versicherern zustellen, angepasst werden, damit diese dann die Versicherten für ihre Kosten belangen können. Auch dies bedeute Mehraufwand.

Die GDK geht aufgrund von Modellrechnungen davon aus, dass die zu erwartenden Mehrkosten sogar höher sein könnten als die Kosteneinsparungen. Dasselbe befürchten AR, BE, BL, BS, FR, JU, SZ, TI, ZH, GPS, SPS, Alano, Arud, avenirsocial, Blaues Kreuz SH-TG, casa fidelio, CIAO, CONTACT NETZ, Curafutura, DJS/DJZ, EKAL, Fachstelle für Suchtfragen Goldau, Fachverband Sucht, FSP, Gfs, H+, IVR, NGO-Allianz, SIP LU, Sucht Schweiz, Suchtberatung Werdenberg, Suchtfachstelle SG, Ticino Addiction, ZüFAM.

BL legt dar, dass Spitalaufenthalte von jungen Menschen aufgrund vom Alkoholvergiftung in der Regel nur sehr kurz sind - meist nur eine Nacht - und in 75 Prozent der Fälle einmalig sind. Dabei entstehen Kosten von etwa Fr. 1'600 pro Fall, insgesamt rechnet man in den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit gemeinsamen Kosten von rund Fr. 160'000 jährlich. Demgegenüber stehen allein im Kanton Basel- Landschaft jährliche Kosten von rund Fr. 30 Millionen für die stationäre Behandlung von Patienten mit einer Haupt- oder Nebendiagnose Alkohol (rund 1'800 Personen / 32'000 Belegtage jährlich). Der Kostenanteil der 0 - 24 jährigen beträgt somit 4.4. Prozent3. Nicht die akute Alkoholvergiftung löse hohe Kosten aus, sondern die medizinische Behandlung der Langzeitfolgen von Alkoholismus, welche erst nach vielen Jahren des Konsums und typischerweise in der Lebensmitte auftauchen.

3 Analyse Medizinische Statistik Spitäler ganze Schweiz Jahr 2010 in Bezug auf Personen mit Wohnsitz im Kanton BL, durch den Kantonsarzt und den Drogenbeauftragten BL