Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 19 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 19. März 2010 reichte Nationalrat Bortoluzzi eine parlamentarische Initiative "Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen" ein:
"Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) sowie weitere Gesetze sind dahingehend anzupassen, dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten werden muss. Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung ist nicht möglich. Ebenfalls haben die Verursacher respektive ihre gesetzlichen Vertreter die Kosten des Aufenthalts in einer Ausnüchterungszelle selber zu tragen."
Am 13. Mai 2011 beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N), dieser Initaitive zu folgen. Am 24. Januar 2012 stimmte die SGK des Städerates diesem Entscheid zu.
Am 29. Februar 2012 beauftragt die SGK-N ihre Subkommission KVG, einen Entwurf auszuarbeiten. Am 27. Februar 2013 legte die Subkommission KVG der SGK-N einen Entwurf vor. Am 15. August 2013 trat die SGK-N auf diesen Entwurf ein, am 24. Oktober 2013 bereinigte sie ihn und am 27. Juni 2014 stimmte sie dem erläuternden Bericht zu. Mit Brief vom 3. Juli 2014 lud sie die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise ein, sich zu diesem Entwurf zu vernehmen1. Diese Einladung wurde an 92 Adressaten versandt. Die Vernehmlassung dauerte bis Ende Oktober 2014.
2 Stellungnahmen
Insgesamt gingen 92 Stellungnahmen ein, wovon 56 von begrüssten Anhörungsteilnehmern und 36 von nicht begrüssten Organisationen. Zudem teilten zwei begrüsste Organisationen mit, dass sie auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichten.
Alle Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Zudem hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Stellungnahme eingereicht. Von den 12 einbezogenen politischen Parteien antworteten deren sieben (BDP, CVP, EVP, FDP, GPS, SP und SVP), zusätzlich äusserte sich die Junge SVP Schweiz. Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete antwortete der schweizerische Städteverband. Von den Dachverbänden der Wirtschaft antworteten der Gewerkschaftsbund und der Gewerbeverband, zudem äusserte sich der Centre patronal.
Von den interessierten Kreisen äusserten sich 18 Verbände von Leistungserbringer, zwei Verbände von Versicherern und eine Versicherergruppe. Die übrigen Stellungnahmen stammen von Organisationen des Gesundheitswesens, insbesonde solchen, die sich mit Sucht und Alkoholkonsum befassen, sowie von weiteren interessierten Stellen und Verbänden. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.
1 Die Unterlagen sind auf dem Internet veröffentlicht unter
http://intranet.admin.ch/ch/d/gg/pc/past.html, 2014, Rubrik "parlamentarische Kommissionen"