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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten
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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1
b) Jedes Typ B(U)-, Typ B(M)- und Typ C-Versandstück ist so lange zurückzuhalten, bis sich annähernd ein Gleichgewichtszustand für den Nachweis der Übereinstimmung mit den Temperatur- und Druckvorschriften eingestellt hat, sofern nicht eine Freistellung von diesen Vorschriften unilateral zugelassen wurde.
c) Für jedes Typ B(U)-, Typ B(M)- und Typ C-Versandstück ist durch Inspektion und/oder durch geeignete Prüfungen sicherzustellen, dass alle Verschlüsse, Ventile und andere Öffnungen der dichten Umschließung, durch die der radioaktive Inhalt entweichen könnte, in der Weise ordnungsgemäß verschlossen und gegebenenfalls abgedichtet sind, für die der Nachweis der Übereinstimmung mit den Vorschriften der Unterabschnitte 6.4.8.8 und 6.4.10.3 erbracht wurde.
d) Für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten, sind die in Unterabschnitt 6.4.11.5 b) aufgeführte Messung und die in Unterabschnitt 6.4.11.8 aufgeführten Prüfungen für den Nachweis des Verschlusses jedes Versandstücks durchzuführen."
4.1.9.2.2 erhält folgenden Wortlaut:
"4.1.9.2.2 Für LSA-Stoffe und SCO-Gegenstände, die gemäß Absatz 2.2.7.2.3.5 nicht
freigestellte spaltbare Stoffe sind oder solche enthalten, müssen die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.5.11 Sondervorschrift CV 33 Absätze (4.1) und (4.2) eingehalten werden."
4.1.9.2 Folgenden neuen Absatz 4.1.9.2.3 einfügen:
"4.1.9.2.3 Für LSA-Stoffe und SCO-Gegenstände, die spaltbare Stoffe sind oder solche
enthalten, müssen die anwendbaren Vorschriften des Unterabschnitts 6.4.11.1 eingehalten werden."
Die bisherigen Absätze 4.1.9.2.3 und 4.1.9.2.4 werden zu 4.1.9.2.4 und
4.1.9.2.5.
4.1.9.2.4 (bisheriger Absatz 4.1.9.2.3)
[Die Änderung zu Absatz b) in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
Am Ende von Absatz c) "." ändern in:
";".
Einen neuen Absatz d) mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"d) unverpackte spaltbare Stoffe müssen den Vorschriften des Absatzes 2.2.7.2.3.5 e) entsprechen."
ENTWURF
4.1.9.2.5 (bisheriger Absatz 4.1.9.2.4) Im ersten Satz "4.1.9.2.3" ändern in:
"4.1.9.2.4".
Vor der Überschrift der Tabelle einfügen: