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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten

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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1

In der Fußnote a) unter der Tabelle "4.1.9.2.3" ändern in:

"4.1.9.2.4".

[Die zweite Änderung zur Fußnote a) in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

4.1.9.3 erhält folgenden Wortlaut:

"4.1.9.3 Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten

Der Inhalt von Versandstücken, die spaltbare Stoffe enthalten, muss entweder dem direkt im ADR oder im Zulassungszeugnis für das Versandstückmuster festgelegten Inhalt entsprechen."

4.1.10.1 In der Bem. 2 "Stoffe der Klasse 7" ändern in:

"radioaktive Stoffe".

4.1.10.4

MP 18 [Die Änderung in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den

deutschen Text.]

MP 20 [Die Änderung in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den

deutschen Text.]

MP 23 [Die Änderung in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den

deutschen Text.]

Kapitel 4.2

4.2.5.2.6 Die erste Zeile der Anweisungen für ortsbewegliche Tanks "T 1 – T 22" erhält

folgenden Wortlaut:

"Diese Anweisungen für ortsbewegliche Tanks gelten für flüssige und feste Stoffe der Klassen 1 und 3 bis 9. Die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 4.2.1 und die Vorschriften des Abschnitts 6.7.2 sind einzuhalten."

In der Anweisung für ortsbewegliche Tanks T 23 am Ende der Fußnote d) hinzufügen:

"Großzettel (Placard) für die Nebengefahr «ÄTZEND» (Muster Nr. 8, siehe Absatz 5.2.2.2.2) erforderlich."

In der Anweisung für ortsbewegliche Tanks T 50 bei der UN-Nummer 1082 in der Spalte "nicht tiefgekühlt verflüssigte Gase" hinzufügen:

ENTWURF

"(GAS ALS KÄLTEMITTEL R 1113)".