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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten

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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1

In der Bem. zur Begriffsbestimmung von "geschlossene Ladung" "für Zwecke der Klasse 7" ändern in:

"für Zwecke radioaktiver Stoffe".

In der Begriffsbestimmung von "GHS" "mit Dokument ST/SG/AC.10/30/Rev.4 veröffentlichte vierte überarbeitete Ausgabe" ändern in:

"mit Dokument ST/SG/AC.10/30/Rev.5 veröffentlichte fünfte überarbeitete Ausgabe".

In der Begriffsbestimmung von "Handbuch Prüfungen und Kriterien" erhält der Wortlaut in Klammern am Ende folgenden Wortlaut:

"(ST/SG/AC.10/11/Rev.5 in der durch die Dokumente ST/SG/AC.10/11/Rev.5/ Amend.1 und ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Amend.2 geänderten Fassung)".

In der Begriffsbestimmung von "höchster normaler Betriebsdruck" "für die Beförderung von Stoffen der Klasse 7" ändern in:

"für die Beförderung radioaktiver Stoffe".

Die Begriffsbestimmung von "Kombinationsverpackung (Kunststoff)" erhält folgenden Wortlaut:

"Kombinationsverpackung: Aus einer Außenverpackung und einem Innengefäß bestehende Verpackung, die so gebaut ist, dass das Innengefäß und die Außenverpackung eine integrale Verpackung bilden. Ist sie einmal zusammengebaut, so bildet sie eine untrennbare Einheit, die als solche gefüllt, gelagert, befördert und entleert wird.

Bem. Der Begriff «Innengefäß» einer Kombinationsverpackung darf nicht mit

dem Begriff «Innenverpackung» einer zusammengesetzten Verpackung verwechselt werden. So ist zum Beispiel der Innenteil einer 6HA1-Kombinationsverpackung (Kunststoff) ein solches Innengefäß, da er normalerweise nicht dazu bestimmt ist, eine Behältnisfunktion ohne seine Außenverpackung auszuüben, daher ist er keine Innenverpackung.

Wenn nach dem Begriff «Kombinationsverpackung» in Klammern ein Werkstoff angegeben ist, bezieht sich dieser auf das Innengefäß."

Die Begriffsbestimmung von "Kombinationsverpackung (Glas, Porzellan oder Steinzeug)" und die dazugehörige Bem. streichen.

In der Begriffsbestimmung von "Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI)" "für die Beförderung von Stoffen der Klasse 7" ändern in:

ENTWURF"für die Beförderung radioaktiver Stoffe".

Die Begriffsbestimmung von "nominaler Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes" streichen.