Vorlage
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1
In der Begriffsbestimmung von "radioaktiver Inhalt" "für die Beförderung von Stoffen der Klasse 7" ändern in:
"für die Beförderung radioaktiver Stoffe".
Am Ende der Begriffsbestimmung von "Schüttgut-Container" folgende Bem. hinzufügen:
"Bem. Diese Begriffsbestimmung gilt nur für Schüttgut-Container, die den
Vorschriften des Kapitels 6.11 entsprechen."
Nach der Begriffsbestimmung von "Schüttgut-Container" die Begriffsbestimmungen für "Bedeckter Schüttgut-Container" und "Geschlossener Schüttgut-Container" aus Abschnitt 6.11.1 aufnehmen.
[Die Änderung zur Begriffsbestimmung von "Tank" in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
Die Begriffsbestimmung von "Tankkörper" erhält folgenden Wortlaut:
"Tankkörper (für Tanks): Der Teil des Tanks, der den zu befördernden Stoff enthält, einschließlich der Öffnungen und ihrer Verschlüsse, jedoch mit Ausnahme der Bedienungsausrüstung und der äußeren baulichen Ausrüstung.
Bem. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7."
In der Begriffsbestimmung von "Transportkennzahl" "für die Beförderung von Stoffen der Klasse 7" ändern in:
"für die Beförderung radioaktiver Stoffe".
In der Begriffsbestimmung von "Umverpackung" "im Falle der Klasse 7" ändern in:
"im Falle radioaktiver Stoffe".
In der Begriffsbestimmung von "UN-Modellvorschriften" "siebzehnten" ändern in:
"achtzehnten" und "(ST/SG/AC.10/1/Rev.17)" ändern in:
"(ST/SG/AC.10/1/Rev.18)".
In der Begriffsbestimmung von "Verpackung" "Kombinationsverpackung (Kunststoff), Kombinationsverpackung (Glas, Porzellan, Steinzeug)" ändern in: "Kombinationsverpackung".
ENTWURF[Die Änderung zur Begriffsbestimmung von "Verschluss" in der französischen
Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]