Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

1:2011, Cor 01:2012 oder ISO 6722-2:2013 entsprechen, aber den bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen weiterverwendet werden.

1.6.5.18 Fahrzeuge, die erstmalig vor dem 1. April 2018 ausdrücklich als Fahrzeuge

OX zum Verkehr zugelassen oder in Betrieb genommen wurden, dürfen für die Beförderung von Stoffen der UN-Nummer 2015 weiterverwendet werden.

1.6.5.19 Hinsichtlich der jährlichen technischen Untersuchung von Fahrzeugen, die vor

dem 1. April 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen oder in Betrieb genommen wurden und die ausdrücklich als Fahrzeug OX zugelassen wurden, dürfen die bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Vorschriften des Teils 9 weiterhin angewendet werden.

1.6.5.20 Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge OX, die dem bis zum

31. Dezember 2016 geltenden Muster des Unterabschnitts 9.1.3.5 entsprechen, dürfen weiterverwendet werden."

Kapitel 1.7

1.7.1.5.1 In Absatz a) "5.2.1.9" ändern in:

"5.2.1.10".

1.7.1.5.2 Im zweiten Satz "muss" ändern in:

"müssen".

[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]

Kapitel 1.8

1.8.3.2 In Absatz b) vor "Be- oder Entladen" einfügen:

"Verpacken, Befüllen," (zweimal).

1.8.3.3 Im dritten Spiegelstrich des dritten Unterabsatzes vor "Be- oder Entladen" ein-

fügen:

"Verpacken, Befüllen,".

Im fünften und sechsten Spiegelstrich des dritten Unterabsatzes vor "Be- oder Entladens" einfügen:

"Verpackens, Befüllens," (zweimal).

Im neunten und zehnten Spiegelstrich des dritten Unterabsatzes vor "Verladen oder Entladen" einfügen:

ENTWURF

"Verpacken, Befüllen," (zweimal).

Im zwölften Spiegelstrich des dritten Unterabsatzes vor "Be- und Entladen" einfügen:

"Verpacken, Befüllen,".