Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 38 Seiten

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4. Beide Staaten bestätigen, dass im jeweiligen Staat angemessene Regelungen zur freiwilligen Offenlegung bestehen, die einen reibungslosen Übergang zum System des automatischen Informationsaustauschs ermöglichen.

5. Beide Staaten stärken ihre Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen und:

(a) setzen die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen fort und behalten den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Erklärung bestehenden Zutritt, unbeschadet des EU-Rechts, bei. Beide Seiten sind sich einig, dass sie in Konsultation treten, sobald Entwicklungen in der Europäischen Union den bestehenden Zutritt beeinträchtigen;

(b) treten in einen Dialog im Hinblick auf weitere Vereinfachungen und die Verbesserung der Erbringung von Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Staaten.

Geschehen zu Oslo, am 18. Januar 2016, im Doppel.

Für den Schweizerischen Bundesrat: Für die Regierung Islands:

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