Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 38 Seiten
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Übersicht
Mit dieser Vorlage werden der Bundesversammlung die Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen unterbreitet.
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA verabschiedet. Die Verhandlungsmandate betreffen die Aufnahme von AIA-Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA), aber auch mit anderen Ländern, die mit der Schweiz enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhalten.
Der Bundesrat hat am 19. November 2014 im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet. Die Vereinbarung bezweckt die einheitliche Anwendung des Standards für den automatischen Informationsaustausch der OECD (AIA-Standard) und beruht auf Artikel 6 des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2015 das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) verabschiedet. Damit werden die rechtlichen Grundlagen des AIA geschaffen, ohne indessen die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen er eingeführt werden soll. Damit der AIA mit einem Partnerstaat eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden. Das setzt voraus, dass die einzelnen Staaten, mit denen die Schweiz den AIA einführen will, in eine Liste aufzunehmen sind, die beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt werden muss (Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f MCAA). Die vorliegenden Bundesbeschlussentwürfe ermächtigen den Bundesrat mitzuteilen, dass die betreffenden Länder in die durch das Sekretariat des Koordinierungsgremiums geführte Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 MCAA aufzunehmen sind. Die Bundesbeschlussentwürfe bedürfen der Genehmigung durch die Bundesversammlung und ergehen im Anschluss an die gemeinsamen Erklärungen der Schweiz und der betreffenden Länder über die Einführung des AIA, die sie am 15. Januar 2016 (Guernsey und Jersey), am 18. Januar 2016 (Island) respektive am 20. Januar 2016 (Insel Man und Norwegen) unterzeichnet haben.
Guernsey, Jersey, die Insel Man, Island und Norwegen entsprechen dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit der Schweiz, ihrer Regelung und Praxis zur Regularisierung der Vergangenheit, ihres hohen Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveaus und in Bezug auf Island und Norwegen ihres Interesses an der Aufnahme von Gesprächen über den Marktzutritt erfüllen diese Länder die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat.
Die für 2017 geplante Einführung des AIA mit diesen Ländern mit einem ersten Austausch ab 2018 wird generell dazu beitragen, die Position der Schweiz auf internationaler Ebene zu stärken. Die Einführung des AIA mit diesen Staaten stellt, zusammen mit dem Änderungsprotokoll zum Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des AIA mit einem Grossteil der europäischen Staaten dar.
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