Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 38 Seiten
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Besteuerungsrechte der Schweiz und ihrer Partnerstaaten so einschränken, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden. Im Allgemeinen enthalten sie auch eine Bestimmung über den Informationsaustausch. Die SIA sehen einen Informationsaustausch in Steuersachen vor.
Die DBA und die SIA der Schweiz mit den betreffenden Ländern werden durch die Einführung des AIA nicht berührt. Die Schweiz und diese Länder können künftig Informationen auf Ersuchen auf der Basis des DBA oder des SIA austauschen; für den AIA über Finanzkonten können sie sich auf das Amtshilfeübereinkommen, das MCAA und die bilaterale Aktivierung gemäss vorliegenden Bericht berufen.
Beide Formen des Informationsaustausches ergänzen einander.
Die DBA sind wie folgt in Kraft getreten:
- Island: am 6. November 2015;
- Norwegen: am 4. September 2015.
Die SIA mit Guernsey, Jersey und der Insel Man sind am 14. Oktober 2014 in Kraft getreten.
Die DBA und die SIA enthalten eine OECD-konforme Klausel zum Steuerinformationsaustausch auf Ersuchen.
8.3 Erlassform
Nach Artikel 163 Absatz 2 BV haben Erlasse, die keine rechtsetzenden Bestimmungen enthalten, in der Form des Bundesbeschlusses zu ergehen. Da der Erlass, der dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA die Liste der Staaten nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 MCAA mitzuteilen, keine rechtsetzenden Bestimmungen enthält, ist er der Bundesversammlung in der Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Der Mechanismus der bilateralen Aktivierung ist per se kein Staatsvertrag nach Artikel 141 BV; er wirkt sich aber ähnlich aus, weshalb der vorliegende Bundesbeschluss in Anwendung von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV dem fakultativen Referendum untersteht (Art. 2 des Bundesbeschlusses).
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